Bewährungsstrafe nach Kölner Stadtarchiv-Einsturz

Stand: 07.02.2019, 09:19 Uhr

  • Verfahren geht rechtzeitig zu Ende
  • Staatsanwalt hatte Bewährungsstrafe gefordert
  • Zivilverfahren um mindestens 1,2 Milliarden Euro folgt

Von Markus Schmitz

Im zweiten Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Kölner Landgericht den angeklagten Oberbauleiter zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Laut Gericht hatte er seine Aufsichtspflicht verletzt. Damit endet der zweite Strafprozess vor dem Landgericht.

Im vergangenen Oktober waren bereits ein Bauüberwacher zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt und drei Angeklagte freigesprochen worden. Es folgt aber noch ein Zivilprozess, in dem die Stadt Köln sich die Schadenssumme von mindestens 1,2 Milliarden Euro von den beteiligten Baufirmen zurückholen will.

Landgericht hat beide Strafprozesse rechtzeitig zu Ende gebracht

Angeklagter mit Verteidiger

Plädoyers im Stadtarchivprozess

Wann dieses Verfahren beginnt, steht noch nicht fest. Gutachter arbeiten weiterhin daran, Details für die Einsturzursache herauszufinden. Ein Sachverständiger ermittelt die genaue Schadenshöhe der zerstörten bzw. beschädigten Archivgüter.  

Am 3. März in diesem Jahr ist der zehnte Jahrestag des Einsturzes. Dann wäre auch die absolute Verjährung eingetreten. Doch das Landgericht hat die beiden Strafprozesse rechtzeitig zu Ende gebracht.

Am dritten März wird es eine Gedenkveranstaltung an der Einsturzstelle geben. An diesem Karnevalssonntag läuft dann auch parallel ein großer Karnevalsumzug durch die Kölner Südstadt.