Der Richter hatte keine Zweifel daran, dass die 1963 erbaute "Carl Straat" europaweit einzigartig ist. Wegen der historischen Bedeutung bestehe daher ein öffentliches Interesse am Erhalt des Schiffes. Die endgültige Entscheidung in dem Streit will der Richter beiden Parteien schriftlich mitteilen.
Zuvor hatte die Bezirksregierung Düsseldorf das 60 Jahre alte Tauchglockenschiff in die Denkmalliste eingetragen. Der Bund als Eigentümer war dagegen und hatte geklagt.
Einzigartige Technik an Bord
Die "Carl Straat" fährt seit 60 Jahren auf dem Rhein. Sie kann eine Tauchglocke absenken und damit bis auf den Boden des Flusses kommen – zum Beispiel um Gegenstände im Wasser zu suchen und zu bergen oder um Bodenproben zu entnehmen. Die Bezirksregierung sieht darin eine Technik, die erhalten werden müsse: ein bewegliches Denkmal.
Eigentümer hält Schiff nicht für schützenswert
Nicht so der Eigentümer des Schiffes, die Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes. Weil es schon einen Nachfolger für die "Carl Straat" gibt, hält sie das Schiff nicht für schützenswert. Außerdem seien zu hohe Instandhaltungskosten zu erwarten.
Den deutlich größeren und längeren Nachfolger der "Carl Straat" gibt es seit Ende 2021. Wegen eines Schadens ist dieser aber schon länger nicht mehr im Einsatz.
Die "Carl Straat" wurde 1963 für knapp 8,5 Millionen D-Mark gebaut und nach dem ersten Präsident der ehemaligen Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg, Carl Straat, benannt.