Stadt muss für Ruhe am Brüsseler Platz sorgen

Lokalzeit aus Köln 28.09.2023 02:36 Min. Verfügbar bis 28.09.2025 WDR Von Jochen Hilgers

Brüsseler Platz in Köln: Stadt muss Lärmschutz garantieren

Stand: 28.09.2023, 16:49 Uhr

Die Stadt Köln hat im jahrelangen Streit um den Lärmschutz für den Brüsseler Platz eine schwere Niederlage beim OVG Münster kassiert.

Von Jochen Hilgers

Nach dem Richterspruch muss die Stadt effektive Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf dem besonders bei jungen Feiernden beliebten Platz sorgen. Und zwar zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens. Anwohner freuen sich über das Urteil.

"Urteil ist überfällig"

Karl-Josef Wallmeyer erfährt durch den WDR-Reporter von dem wegweisenden Urteil. Wallmeyer ist Anwohner und in einer Bürgerinitiative aktiv, die für Nachtruhe auf dem Brüsseler Platz kämpft. Die Entscheidung aus Münster, gegen die keine Revision zugelassen wurde, befriedigt ihn zunächst. Das Urteil sei überfällig, sagt er in Anspielung an das seit mehr als fünf Jahren anhängige Verfahren. Trotzdem hat Wallmeyer Zweifel, ob die Stadt auch die vom Gericht auferlegten Konsequenzen durchziehen wird. Denn die sind erheblich.

Maßnahmen bis Räumung oder Sperrung des Platzes

Das Ordnungsamt müsse verstärkt tätig werden, zur Not mit Unterstützung durch die Polizei, um für Ruhe zu sorgen. Gegebenenfalls komme dazu ein Alkoholverbot in Frage, das durchgesetzt werden müsse. In Betracht komme auch ein nächtliches Verweilverbot, schreibt das OVG in seinem Urteil. Als letztes Mittel auch ein Sperrung des Platzes.

Szenetreff seit 2005

Die Kläger, allesamt Anwohner am Brüsseler Platz, sind laut Oberverwaltungsgericht gesundheitsgefährdenden Geräuschimmissionen ausgesetzt. Wer den Brüsseler Platz kennt, weiß, wovon die Münsteraner Richter schreiben. Mitunter bis weit nach Mitternacht versammeln sich hunderte überwiegend junge Menschen dort in lauen Sommernächsten und feiern. Es sei seit 2005 ein Szenetreffpunkt, so die Richter. Die Außengastronomie muss zwar spätestens um 23.30 Uhr schließen, danach bleiben die jungen Menschen aber häufig mit Kiosk-Bier auf dem Platz.

Rechtswidriges Verhalten

Von der Stadt Köln gab es zunächst keine Reaktion. Schon gestern hatte ein Sprecher angekündigt, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Das OVG hat sogar Geldbußen angedroht, wenn die Stadt untätig bleiben sollte. "Die Entscheidung der Stadt Köln, keine weitergehenden Maßnahmen zum Schutz der Kläger vor gesundheitsgefährdenden Lärm zur Nachtzeit zu ergreifen, ist rechtswidrig", heißt es wörtlich in seltener Eindeutigkeit. Anwohner Karl-Josef Wallmeyer hat aber immer noch Restzweifel, ob die Stadt das tatsächlich zum Handeln bringt.

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