Stadt Köln darf Obdachlose in Hotels unterbringen
Stand: 27.03.2023, 14:57 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die Stadt Köln auch obdachlose Familien in so genannten Obdachlosenhotels unterbringen darf. Damit hat das Oberverwaltungsgericht ein aufsehenerregendes Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aufgehoben.
Von Oliver Köhler
Die Kölner Richter hatten im Januar entschieden, die Stadt Köln müsse einer obdachlosen Mutter mit fünf Kindern eine Wohnung in der Nähe ihres bisherigen Wohnortes zu Verfügung stellen. Die Unterbringung in einem Obdachlosenhotel sei nicht menschenwürdig, schrieben die Richter (AZ 22 L 43/23 Köln).
Die Stadt dürfe bei der Suche nach Unterkünften für Obdachlose nicht nur Obdachlosen-Unterkünfte und Hotels berücksichtigen, sondern müsse alle Wohnungsangebote berücksichtigen. Das habe die Stadt aber nicht getan.
Mutter mit 5 Kindern klagte gegen Stadt Köln
Die Mutter hatte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Unterbringung im Hotel geklagt.
In dem Fall hatte die Mutter der 5 Kinder vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Sie musste ihre Wohnung wegen Mietschulden räumen, lehnte es aber ab, in ein Hotel im Stadtteil Ehrenfeld zu ziehen. Die Stadt hatte ihr die Räume in dem Hotel angeboten, um die Familie vor Obdachlosigkeit zu schützen.
Einsatzkräfte der Polizei bei der Zwangsräumung im Januar.
Nach der Zwangsräumung ihrer Wohnung weigerte sich die Frau, das Angebot in dem Hotel anzunehmen. Ihre Begründung: Die Räume dort reichten für sie und die fünf Kinder nicht aus. Außerdem sei es nicht möglich, die Kinder von Ehrenfeld aus in ihre Schulen und Kindertagesstätten zu bringen. Denn die befänden sich alle auf der anderen Rheinseite im Stadtteil Gremberghoven, dem bisherigen Wohnort der Familie.
Gemeinsam mit Unterstützern protestierte die Familie vor dem Kölner Rathaus gegen die geplante Unterbringung in dem Hotel. Der Kölner Wohnungsdezernent Harald Rau versuchte der Familie während der Protestaktion zu erklären, dass kein anderer Wohnraum zu finden sei.
Doch das sahen die Mutter und ihre Unterstützer nicht ein. Sie forderten eine Unterbringung in einer Wohnung, in der Nähe der früheren Adresse im Stadtteil Gremberghoven, so wie es auch das Kölner Verwaltungsgericht gefordert hatte.
Unterbringung im Hotel ist menschenwürdig
Die Stadt Köln legte daraufhin Beschwerde gegen die Entscheidung des Kölner Gerichts beim Oberverwaltungsgericht in Münster ein. Das höchste Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat den Beschluss der Kölner Richter jetzt gekippt (AZ 9 B 95/23).
Gemeinsam mit Unterstützern portestierte die Mutter damals vor dem Rathaus der Stadt Köln.
Begründung des Oberverwaltungsgerichts: Obdachlose müssten bei der Unterbringung weitgehende Einschränkungen hinnehmen. Die Stadt Köln habe der Mutter und den Kindern in einem Hotel insgesamt 3 Räume mit Küchenzeile und Duschen angeboten. Das sei ausreichend und menschenwürdig.
Die Stadt Köln könne auch nicht dazu verpflichtet werden, Obdachlose in der Nähe des bisherigen Wohnortes unterzubringen, entschied das Oberverwaltungsgericht. Die Münsteraner Richter haben damit der Stadt Köln in allen Punkten Recht gegeben.
Die Mutter und die fünf Kinder haben inzwischen mit Hilfe von Unterstützern eine Wohnung in der Nähe ihres früheren Wohnortes gefunden.