"Pedo Hunter" aus Krefeld vor Gericht

Stand: 31.07.2023, 14:39 Uhr

Wegen Nacktbildern eines kleinen Mädchens steht ein 31-Jähriger vor dem Amtsgericht Krefeld. Er sagt, er nutze die Bilder, um echte Pädophile zu entdecken und der Polizei auszuliefern.

Von Alexander Schwinning

Selbstsicher sitzt der Mann auf der Anklagebank, mit großen Tattoos, sogar auf dem Kopf. Meist lässt er seinen Anwalt für sich sprechen. Der erklärt, wie es zu dem Fund kommen konnte: Sein Mandant sei "Pedo Hunter", also jemand, der zusammen mit Gleichgesinnten im Netz Kontakt zu Pädophilen suche, mit ihnen einschlägige Bilder tausche und sie dann der Polizei übergebe. "Unzählige Male" habe er schon Anzeige erstattet.

Wusste die Krefelder Polizei von dem "Pedo Hunter"?

Bei der Krefelder Polizei hatte der Angeklagte laut eigener Aussage eine Art festen Ansprechpartner, mit dem er seit "ein oder zwei Jahren" in Kontakt stehe. Der Ermittler habe von seiner Tätigkeit gewusst. Ihm habe er die Bilder zur Beweissicherung gemailt, so der Krefelder. Umso überraschter war er, als der Ermittler ihn anzeigte. Bei einer Hausdurchsuchung wurde schließlich der USB-Stick mit den belastenden Bildern entdeckt.

"Pedo-Hunter" aus Krefeld vor Gericht

00:43 Min. Verfügbar bis 31.07.2025


Auch für die Krefelder Polizei könnte der Fall unangenehm werden. Denn wenn der Beamte, mit dem der Angeklagte angeblich schon länger Kontakt hatte, von den Bildern wusste, aber zunächst nichts unternahm, könnte er sich strafbar gemacht haben. Befragt werden konnte der Ermittler nicht. Er war nicht als Zeuge geladen. Das soll am nächsten Verhandlungstag nachgeholt werden.

Wenig Spielraum fürs Gericht

Ob das die Urteilsfindung beeinflusst, ist allerdings fraglich. Denn schon während des Prozessauftakts ließ das Gericht durchblicken, dass das Gesetz "wenig Spielraum" lasse. "Nur Personen, die rechtsstaatlichen Aufgaben nachkommen, dürfen solche Bilder besitzen", erklärt Christian Huge, Pressesprecher des Krefelder Amtsgerichts. "Dazu gehören Ermittler bei der Polizei und dem Landeskriminalamt". Aber eben nicht selbsternannte Verbrecherjäger – selbst, wenn sie in guter Absicht handeln.

Der Prozess wird am 14. August fortgesetzt. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Haftstrafe zwischen einem und fünf Jahren.