Nachdem die Richter klar gemacht hatten, dass in dem Fall eine Abmahnung gereicht hätte, stimmte der Chef der Duisburger Jugendherberge einem Vergleichsvorschlag zu. Demzufolge wird dem früheren Rezeptionisten ordentlich gekündigt und er erhält 8.000 Euro Abfindung.
Der 27-Jährige Duisburger war entlassen worden, weil er mehrfach die Akkus seines Hybridautos an einer hauseigenen Steckdose aufgeladen hatte. Das ist laut Hausordnung den Gästen der Jugendherberge aus Sicherheitsgründen verboten. Von Mitarbeitern, so der Richter, sei dort aber keine Rede.
Stromkosten belaufen sich auf 40 Cent
Der Rezeptionist hatte betont, immer nur sehr kurz geladen zu haben, auch an dem Abend im Januar 2022. Die Herbergsleistung spricht dagegen von bis zu 20 Minuten Ladezeit und macht 40 Cent Stromkosten geltend.
Aus Sicht des Herbergsvater ist das unerlaubte Aufladen des Autoakkus eine Pflichtverletzung und ein erheblicher Vertrauensverlust. Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz entschieden, eine Abmahnung statt einer fristlosen Kündigung hätte ausgereicht.
Richter: Wohl keine Basis für weitere Zusammenarbeit
Der 27-Jährige gelernte Hotelfachmann arbeitet inzwischen als Hausmeister bei einer Zeitarbeitsfirma.
Er hatte zwar Spaß an dem Job in der Herberge, aber hat trotzdem dem Vergleich zugestimmt. Denn der Richter hatte das offenkundige auf den Punkt gebracht: "Hier ist wohl eine Basis für eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr gegeben."