Die Stadt Krefeld wollte mit dem Bettelverbot das aktive Betteln verhindern, bei dem Passanten bedrängt werden. Wegen des laufenden Verfahrens war das Verbot bereits seit April außer Kraft. Die Klage hatte ein obdachloser Mann eingereicht, der regelmäßig in der Krefelder Innenstadt betteln geht. Das Geld für seinen Anwalt hatte er von der Partei „Die Linke“ bekommen.
Passanten belästigt
Es gab seit Jahren Beschwerden darüber, dass Passanten in der Krefelder Innenstadt von aggressiven Bettlern angegangen würden. Mitte März hatte die Stadt daraufhin das Verbot erlassen und Schilder aufgehängt, die das aktive Betteln untersagen. Zudem wurde das Verbot vom Ordnungsamt kontrolliert.
Regelung unklar
In ihrer Begründung schrieben die Richter, dass aus der Verfügung nicht klar würde, wann zulässiges "stilles Betteln“ und wann verbotenes "aktives Betteln“ vorliegt. Sie fanden, die Stadt hätte das klarer formulieren müssen, gerade wenn die Regel von rechtsunkundigen häufig obdachlose Menschen, verstanden werden soll.
Die Kommune reagierte heute schriftlich: "Die Stadt Krefeld wird auch weiterhin gegen aggressives, bandenmäßig organisiertes oder zum Beispiel verkehrlich behinderndes Betteln vorgehen können.“ Die Stadt kann gegen den Beschluss, noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
Mehr dazu in der Lokalzeit Düsseldorf im WDR-Fernsehen am 05.06.2023 um 19:30 Uhr.