Dem 32-Jährigen Schweizer wurden sexueller Kindesmissbrauch, der Besitz und die Herstellung kinderpornographischer Inhalte sowie Körperverletzung vorgeworfen. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Die Eltern des Kindes hatten als Nebenkläger hatten ganz darauf verzichtet. Der Prozess war zum Schutz des Mädchens nicht öffentlich.
Geständnis und Prozessverhalten positiv für Angeklagten
Der Mann aus dem Kanton Bern hatte vor Gericht gestanden, das Mädchen Anfang Mai in einem Düsseldorfer Hotel sexuell missbraucht zu haben. Wie es heißt, hat sich der Angeklagte im Prozess für sein Tun entschuldigt.
Ohne das Geständnis und das positive Verhalten im Prozess hätte es auch eine Strafe von bis acht Jahren für den Schweizer werden können, hat der vorsitzende Richter heute betont.
Schweizer akzeptiert Urteil
Der mutmaßliche Täter im Gericht
Wie der Verteidiger auf Anfrage mitteilt, wird der 32-Jährige das Urteil akzeptieren. Der Anklage zufolge hatte er die Minderjährige im Frühjahr über die Internetplattform Instagram kennengelernt und sie überredet, ihm über 400 pornographische Bilder und Videos von sich zu schicken. In der Zeit zwischen dem 15. April und Anfang Mai soll ihm das Mädchen mehr als 400 Bild- und Videodateien in die Schweiz geschickt haben. Dann soll sich der Angeklagte mit dem Mädchen verabredet haben und am 7. Mai nach Düsseldorf gereist sein. Dort hatte er laut Anklage die damals gerade 13-Jährige gegen ihren Willen sexuell missbraucht und weitere kinderpornographische Bilder von ihr gemacht.
Aufgeflogen nach Vermisstenmeldung der Mutter
Der Schweizer war am 7. Mai in Düsseldorf von der Polizei festgenommen worden. Die Mutter hatte ihre Tochter bereits an dem Tag als vermisst gemeldet. Der Vater habe außerdem nach ihr gesucht und seine Tochter nach Gerichtsangaben in Nähe des Hauptbahnhofs in Begleitung des Schweizers entdeckt. Der Vater habe den Mann dann bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Seither sitzt der 32-Jährige in Untersuchungshaft.
Bei der Auswertung des Mobiltelefons des Mädchens waren die Ermittler dann auf die pornografischen Fotos und Videos sowie die Chats gestoßen.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- WDR-Reporter Studio Düsseldorf
Über dieses Thema berichtet der WDR am 07.11.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf.