Zu sehen ist ein Hahn.

Ermittlungen nach traditionellem „Hahneköppen“ eingestellt

Stand: 21.09.2023, 20:54 Uhr

Die Tierschutzorganisation Peta hatte nach dem so genannten "Hahnekoeppen" Strafanzeige gegen einen Verein in Remscheid gestellt. Die Ermittlungen dazu wurden allerdings eingestellt.

Von Rüdiger Knössl

Nach dem so genannten "Hahneköppen" des Remscheider Vereins "Büchener Einigkeit 1886" hat die Tierschutzorganisation Peta Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen dazu jetzt aber eingestellt.

Verbreiteter und umstrittener Brauch

Das "Hahneköppen" ist nicht nur im Bergischen Land verbreitet, sondern etwa auch in Neuss, im Jülicher Land und in der Eifel. Ein Wettbewerb, bei dem es gilt, mit verbundenen Augen einem zuvor getöteten und kopfüber aufgehängten Hahn mit einem Säbel den Kopf abzuschlagen. Der Brauch geht bis ins späte Mittelalter zurück.

Der Remscheider Verein "Büchener Einigkeit 1886" veranstaltet seit 70 Jahren solche "Hahneköppen", so auch im Juni diesen Jahres. Und sah sich deshalb jetzt schon zum zweiten Mal mit einer Strafanzeige konfrontiert.

Einstellung da der Hahn verspeist wird

Die Ermittlungen dazu hat die Wuppertaler Staatsanwaltschaft aber auch in diesem Jahr wieder eingestellt. "Das Tierschutzgesetz wäre dann verletzt, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet würde", sagte dazu Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Dies sei aber hier nicht Fall.

Zwar diene der zunächst getötete Hahn zunächst dem Brauchtum, "aber nach der unwiderlegten Einlassung der Beschuldigten, wird der Hahn danach noch verarbeitet – und zwar zu einer Hühnersuppe". Und damit läge ein vernünftiger Grund für die Tötung des Tieres vor.

Peta kündigt Beschwerde an

Gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft will die Tierschutzorganisation Peta jetzt wiederrum Beschwerde einlegen. Denn im Vordergrund habe nicht der Verzehr des Tieres gestanden, sondern das "Hahneköppen" selber, hieß es von "Peta" zur Begründung. – Aus Sicht der Wuppertaler Staatsanwaltschaft völlig irrelevant. "Es reicht, dass der Hahn auch zum Essen getötet wird", sagt Oberstaatsanwalt Baumert. Denn das sei der nachvollziehbare Grund. Und damit entfalle eine Strafbarkeit.

Der Remscheider Verein "Büchener Einigkeit 1886" sieht sich in der Entscheidung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft bestätigt. Künftig auf Attrappen umzusteigen, wie es manche Vereine aufgrund der öffentlichen Diskussion schon gemacht haben, wäre für die Remscheider keine Alternative.

"Das ist eine Tradition. Und wenn wir auf einen Gummihahn einschlagen würden, hätte das nichts mehr mit Tradition zu tun. Dann könnte man es auch bleiben lassen", sagte die Vereinsvorsitzende Michaela Ebert.

Über dieses Thema hat die Lokalzeit Bergisches Land im WDR Fernsehen am 21.09.2023 berichtet.