Das Landgericht Köln von außen.

Kölner Doppelmord: Staatsanwaltschaft rekonstruiert unfassbares Verbrechen

Stand: 29.08.2022, 14:59 Uhr

Der emotionale Prozess um den sogenannten Doppelmord von Köln-Niehl neigt sich dem Ende. Am Montag wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert mehr als eine lebenslange Freiheitsstrafe. 

Von Markus Schmitz

Mehrere Wochen lang war Pause in dem Verfahren - jetzt setzt das Landgericht den Prozess fort. Zunächst spricht der Staatsanwalt über die beiden Opfer. Die 24 Jahre alte Derya sei sehr beliebt gewesen. Weil sie hilfsbereit und lebensfroh war. Sie habe Pädagogik studiert und in der Blüte ihres Lebens gestanden. Das Wichtigste in ihrem Leben sei ihr Sohn Kian gewesen.  

Sohn Kian war von Dinosauriern fasziniert

Als der Staatsanwalt über Kian spricht,  wird es sofort sehr emotional. Der Großvater Kians tritt als Nebenkläger auf. Im Gerichtssaal senkt er den Kopf. Tränen fließen. Der Staatsanwalt sagt, dass der vier Jahre alte Junge "fasziniert war von Dinosauriern". Das passt zu den Fotos, die die Familie nach der schrecklichen Tat veröffentlicht hat. Lachend zeigen sie den Jungen mit seiner Mutter. Zwei glückliche Menschen. Bis zum 14.11.2021. Als, wie der Staatsanwalt sagt, die beiden Leben "brutal beendet wurden"

Mutter zuerst getötet, dann den Jungen umgebracht

Der Staatsanwalt sagt, dass der jetzt Angeklagte Mutter und Sohn in einen Hinterhalt gelockt habe. Derya hatte vor Jahren eine kurze Affäre mit dem Angeklagten. Daraus sei Kian hervorgegangen. Von der Vaterschaft wusste der jetzt Angeklagte aber nichts. Erst im vergangenen September konfrontierte ihn die Frau mit der Tatsache, dass er Vater sei und nun Unterhalt zahlen müsse. Deshalb, so der Staatsanwalt, habe sich der 25-jährige Angeklagte dazu entschlossen,  beide zu töten. Die Familie des Angeklagten und die neue Freundin sollten unter keinen Umständen erfahren, dass er bereits Vater war. Dann nennt der Staatsanwalt einige Details der Tat. Tatwaffe sei ein Messer gewesen.

Leichen im Rhein entsorgt

Der Angeklagten hat an einem zurückliegenden Prozesstag zugegeben, die Frau und das Kind getötet zu haben. Ihre Leichen warf er später in den Rhein. Es sei eine spontane Tat gewesen. Diese Art von Aggression kenne er nicht von sich.

Staatsanwaltschaft sieht besondere Schwere der Schuld

Die Staatsanwaltschaft sagt, dass es keine spontane, sondern eine geplante Tat gewesen sei. Aufgrund mehrerer Mordmerkmale wie Heimtücke, niedrige Beweggründe und Habgier müsse der Angeklagte zu einer  lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Dazu solle auch die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt werden. Dieser Zusatz im Urteil würde bedeuten, dass der Angeklagte weit mehr als 15 Jahre ins Gefängnis müsste. Die Staatsanwaltschaft sagt auch, dass diese Taten  "an Verwerflichkeit nicht zu überbieten" seien. 

Der Angeklagte saß während der Verhandlungstage dem Vater beziehungsweise Großvater der beiden Opfer gegenüber. Anschauen konnte er den 56-jährigen Nebenkläger nicht. Er hatte seinen Kopf stets von ihm weg gedreht und sagte: "Auch wenn ich Sie nicht anschauen kann, möchte ich mich bei der Familie für diese grausame Tat entschuldigen."

Das Urteil soll am 6. September um 14 Uhr gesprochen werden. 

Über dieses Thema berichten wir am 29. August 2022 im WDR Fernsehen: Lokalzeit Köln, 19:30 Uhr