Die Angeklagten sitzen im Amtsgericht Bonn

Kerosin-Pipeline zugedreht: Bonner Gericht verurteilt Klimaaktivisten

Stand: 23.11.2023, 16:55 Uhr

Wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung hat das Bonner Amtsgericht zwei Umweltaktivisten zu Geldstrafen verurteilt. Die beiden wollten eine Kerosin-Pipeline in Bornheim unterbrechen.

Von Christoph Hensgen

Die Klimaaktivisten müssen jeweils 450 Euro zahlen. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte beide auch wegen versuchter Sabotage angeklagt. Von diesem Vorwurf sprach die Richterin sie frei.

Im Verfahren vor dem Bonner Amtsgericht hatten sowohl die Frau als auch der Mann Geständnisse abgelegt. Sie hätten sich vor anderthalb Jahren Zugang zum Gelände einer Rohrleitungsgesellschaft in Bornheim bei Bonn verschafft. Nachdem die 31-jährige Frau und der 58-jährige Mann einen gut zwei Meter hohen Drahtzaun überwunden hatten, begaben sie sich zu einem Technik-Container.

Kerosin-Pipeline in Bornheim versorgt auch Frankfurter Flughafen

Sie brachen das Vorhängeschloss zu einer Serviceklappe mit einem Bolzenschneider auf und gelangten in einen Schacht und darüber zur unterirdischen Pipeline, die den Frankfurter Flughafen mit Kerosin versorgt. Daran drehten sie ein Ventil zu.

Mit dieser Aktion im Mai 2022 wollten die Angeklagten auf die schädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs für das Klima aufmerksam machen. Ihr Ziel sei es gewesen, den größten und wichtigsten Airport Deutschlands zumindest temporär von der Treibstoff-Versorgung abzuschneiden.

Was die beiden Aktivisten damals allerdings nicht wussten: Die Pipeline war wegen einer technischen Störung an jenem Morgen ohnehin außer Betrieb.

Richterin: Keine versuchte Sabotage

Und auch sonst hätten sie ihr Ziel mit der Aktion wohl nicht erreicht, so das Gericht. Denn nach Angaben der Rohrleitungsgesellschaft hätte selbst bei intakter Leitung eine Verzögerung von beispielsweise einer Stunde durch mehr Fließdruck auf die Pipeline wieder aufgeholt werden können. Deshalb sprach die Richterin die Angeklagten vom Vorwurf der versuchten Sabotage frei.

Dennoch handele es sich um eine rechtswidrige Tat - und das Handeln der beiden Aktivisten sei nicht durch einen Notstand gerechtfertigt gewesen, so die Richterin. Es hätte mildere Mittel gegeben, um auf die Notwendigkeit von effektiven Klimaschutzmaßnahmen aufmerksam zu machen.

Tatwerkzeuge der Aktivisten eingezogen

Der Bolzenschneider, sowie vier Tuben Sekundenkleber, eine Kette und ein Vorhängeschloss, dass bei den Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" sichergestellt worden war, zog das Gericht ein.