Nach dem neuen Arbeitsrecht der katholischen Kirche sollen auch Menschen, die nach einer Scheidung wieder verheiratet sind oder in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben, in kirchlichen Einrichtungen arbeiten dürfen. Obwohl dies bislang nur als Empfehlung ausgesprochen worden ist, will das Bistum Aachen dies zügig möglich machen.
Neue Grundordnung
Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliege keinen rechtlichen Bewertungen und entziehe sich dem Zugriff des Dienstgebers, heißt es aktuell in einer Pressemitteilung. Ein Kirchenaustritt kann aber weiterhin ein Kündigungsgrund sein.