Prozess nach tödlichen Schüssen
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Angeklagter gibt tödliche Schüsse auf Barbetreiber zu
Stand: 22.10.2024, 15:58 Uhr
Fast sechs Monate nach den tödlichen Schüssen auf einen Gastwirt hat heute der Prozess gegen einen 52-Jährigen begonnen. Der Angeklagte gibt Schüsse zu.
Von Martin Höke, dpa
Im Prozeß um die tödlichen Schüsse auf einen Düsseldorfer Barbetreiber hat der Angeklagte Rustem R. heute vor dem Landgericht gestanden, vor sechs Monaten geschossen zu haben. An die Schüsse selbst könne er sich aber nicht erinnern, sagte der 52-jährige Kosovare. „Ich war unter Schock“, hieß es in seiner von seinem Verteidiger vorgelesenen Einlassung. (Az.: 001 Ks 18/24)
Zunächst in Notwehr gehandelt?
Der dreifache Vater betonte, das 38-jährige Opfer habe in der Nacht zum 28. April zuerst eine Waffe aus dem Gürtel gezogen. Er habe noch gesagt: "Alex, lass das." Dann habe er geschossen, heißt es in der schriftlichen Einlassung weiter. Das würde bedeuten, Rustem R. hätte zunächst in Notwehr gehandelt. Vor der Bar soll der Angeklagte zweimal auf den Wirt geschossen haben. Und dann, als der am Boden lag, soll er noch zweimal abgedrückt haben.
Die Staatsanwältin wirft dem angeklagten 52-Jährigen Totschlag und einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Anlass: Streit um Glücksspiel
Nach Angaben des Angeklagten habe es vor der Tat Streit in dem Lokal des 38-jährigen Opfers um ein Würfel-Glücksspiel gegeben. Zusammen mit dem Barbetreiber habe der Angeklagte vor etwa eineinhalb Jahren begonnen, das illegale Würfelspiel "Balut" zu spielen - illegal, weil mit grünen und roten Würfeln um Geld gespielt wird.
Nachdem das Ordungsamt im März den illegalen Spielclub ausgehoben hatte, hätten sie beide trotzdem weitergemacht. Dann, aber eine Woche vor den tödlichen Schüssen, habe Alex ihm gesagt: "Wir hören auf“. Seine Erklärung: Die Umsätze seien zu gering, das Risiko zu hoch.
Von Opfer hintergangen gefühlt
Als Rustem R. dann in der Tatnacht mit seinem Cousin und zwei Freunden in die Bar gekommen sei, sei aber plötzlich wieder „Balut“ gespielt worden. Er sei wütend gewesen, habe zwei grüne Würfel mitgenommen und die Bar verlassen. „Ich habe mich hintergangen gefühlt.“ Alex habe ihn kurz darauf aufgefordert, wieder in die Bar zu kommen. Dort habe er die Herausgabe der beiden Würfel verlangt, andernfalls müsse er 15.000 Euro „für diese goldenen Würfel“ zahlen.
„Lass uns rausgehen“, soll der Barbetreiber daraufhin gesagt haben. Beim Verlassen der Bar habe er dann gesehen, dass Alex seine Waffe zog. Daraufhin habe er geschossen, so die Einlassung des Angeklagten.
Schütze wartete am Tatort auf Polizei
Der 38-Jährige Deutsch- Bosnier, der sich auch als Gangsta-Rapper versucht haben soll, erlag trotz aller Wiederbelebungsversuche noch am Tatort seinen Verletzungen. Der Angeklagte war bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort geblieben und hatte sich widerstandslos festnehmen lassen.
Für den Prozess sind bis zum 13. Januar kommenden Jahres 17 Verhandlungstage angesetzt.
Unsere Quellen:
- Düsseldorfer Landgericht
- Reporter vor Ort