Kreis Wesel erlaubt Tötung von Wölfin Gloria
03:14 Min.. Verfügbar bis 21.12.2025.
Kreis Wesel erlaubt Tötung von Wölfin Gloria: BUND klagt
Stand: 21.12.2023, 17:09 Uhr
Der Kreis Wesel hat den Abschuss der Wölfin Gloria erlaubt. Am Mittwochnachmittag wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Der BUND hat Klage gegen den Kreis eingereicht.
In der Allgemeinverfügung heißt es, es sei die "zielgerichtete Tötung eines Wolfes zugelassen mit dem Ziel, die Wölfin GW954f zu entnehmen." Dabei handelt es sich um die Wölfin Gloria. In der Mitteilung des Kreises Wesel heißt es weiter, dass nur Jagdausübungsberechtigte die Wölfin schießen dürfen, die sich vorher bei der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel gemeldet und einen entsprechenden Auftrag erhalten haben.
Die Erlaubnis, das Tier zu töten, gilt bis zum 15. Februar 2024.
Mehr als 160 gerissene Tiere durch Gloria
Als Grund für die erlaubte Tötung gibt der Kreis wiederholte Risse von Nutztieren an, für die die Wölfin verantwortlich ist. Seit 2018 bis Mitte November diesen Jahres hat Gloria laut des Kreises Wesel nachweislich mehr als 160 Nutztiere wie Schafe und Ponys getötet, bei 17 Rissen wird es vermutet. Dabei hätte Gloria in mehreren Fällen sogar einen empfohlenen Schutz gegen Wölfe wie Elektronetze überwunden.
Die bisher gemeldeten Wolfsrisse in der Region erstrecken sich vor allem auf die Gemeinden Hünxe und Schermbeck, aber auch auf die angrenzenden Orte Dinslaken, Voerde und Hamminkeln sowie Kleve, Borken, Recklinghausen, Bottrop und Oberhausen.
BUND reicht Klage ein
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland will den Abschuss gerichtlich verhindern. Der Landesverband hat am Donnerstag Klage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen den Kreis Wesel eingereicht. Laut BUND sei die Allgemeinverfügung fehlerhaft und nicht ausreichend begründet. So sei unter anderem nicht genug beachtet worden, dass es sich bei der Wölfin um das einzige reproduzierende Tier in der Region handele.
Außerdem sei der Abschuss von Wölfen nicht zielführend. "So lange sich Tierhalter weiterhin weigern, den notwendigen und öffentlich geförderten Herdenschutz, zu welchem auch unzweifelhaft Herdenschutzhunde zählen, in Anspruch zu nehmen, wird es auch weiterhin Nutztierrisse geben, egal durch welchen Wolf", sagt Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW.
Schäferin froh über erlaubten Abschuss
Christiane Rittmann mit zwei ihrer Herdenschutzhunde
Christiane Rittmann aus Schermbeck-Gahlen ist Schäferin. Sie hat schon länger Ruhe vor dem Wolf. Das liegt daran, dass sie ihre Tiere nicht nur mit einem unter Strom stehenden Zaun schützt, sondern auch mit drei Herdenschutzhunden, die laut Beobachtung von Jägern, die Wölfe durch ihr Gebell vertreiben.
Auch wenn Rittmann jetzt nicht mehr um ihre Tiere bangen muss, findet sie es gut, dass Gloria nun abgeschossen werden kann: "Weil es ja erwiesen ist, dass Gloria schon mehrfach den empfohlenen Herdenschutz überwunden hat, das heißt, Zäune von 1,20 Metern Höhe unter Strom." Der Wolf könne gar nichts dafür, die Tiere seien seine Nahrungsquelle, meint Rittmann - "Aber es muss möglich sein, dass man seine Weidetiere nur mit Zäunen und ohne Herdenschutzhunde schützen kann. Das geht hier im Wolfsgebiet Schermbeck einfach nicht."
Kreisjägerschaft soll Gloria schießen - will aber nicht
Werner Schulte von der Kreisjägerschaft
Laut Kreisverwaltung sollen nun Jäger im Auftrag der Behörde den Wolf töten. Doch die Kreisjägerschaft Wesel hat bereits angekündigt, sich nicht an einer Jagd auf Gloria zu beteiligen. Der Chef der Kreisjägerschaft, Werner Schulte, befürchtet rechtliche Probleme. Generell befürwortet er aber die Entscheidung des Kreises: "Bei den Übergriffen, die wir jetzt schon über Jahre haben, halte ich das für gut, dass man da jetzt einen Schlussstrich ziehen will. Die Frage ist aber, wie das praktisch durchgeführt werden und wer es dann am Ende machen soll."
Auch das Regionalforstamt Niederrhein, das grundsätzlich auch jagt, hält sich nicht für zuständig. Gloria unterliege in Nordrhein-Westfalen dem Naturschutzrecht, so die Begründung, und nicht dem Jagdrecht - "dementsprechend ist das Sache der unteren Naturschutzbehörde bzw. des Umweltministeriums, sich darum zu kümmern", so Forstamtsleiter Julian Mauerhof.
Wer nun konkret Gloria abschießen soll, dazu wollte am Mittwoch niemand bei der zuständigen Kreisverwaltung etwas sagen.
Kritik vom NABU und "ziviler Ungehorsam"
Ein Graffiti pro Wölfin Gloria
Peter Malzbender, Chef der NABU-Gruppe in Wesel, findet die Entscheidung des Kreises "erschreckend." Er hat seitens des NABUs "zivilen Ungehorsam" angekündigt, unter anderem eine Demo vor dem Kreishaus in Wesel. "Wir beraten uns da gerade. Die einzelnen Maßnahmen werden überraschend sein", so Malzbender. "Es ist wissenschaftlich nicht begründet, dass ein Wolf geschossen werden kann - auch die Gloria nicht."
Der NABU im Kreis Wesel kritisiert, dass damit die einzige fortpflanzungsfähige Wölfin in der Region getötet werde. Die Entscheidung komme zu überhastet, so die Tierschützer. Sie hatten bereits in Vorfeld Proteste und Klagen gegen die Verfügung angekündigt.
Quellen:
- BUND NRW
- dpa
- WDR-Reporter
- NABU im Kreis Wesel
- Kreis Wesel
- Kreisjägerschaft Wesel
- Regionalforstamt Niederrhein