Islamismus an Schulen

Beten in der Schule?

Stand: 12.08.2024, 18:05 Uhr

Keine aktive Religionsausübung in ihren Räumen, wollen Schulen in Neuss. Eine geplante Erklärung wurde auf Druck des Landes zurückgezogen.

Von Martina Koch

Seit Monaten beobachten die Schulleitungen der Neusser Schulen ein verstärktes Bedürfnis seitens vor allem muslimischer Schülerinnen und Schüler, ihre religiöse Zugehörigkeiten nach außen offensiv deutlich zu machen, berichtet Achim Fischer, Sprecher der Gesamtschulleitungen der Stadt Neuss.

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Islamismus an Neusser Schule: Sprecher der Neusser Gymnasien Ullrich Dauben  (links), Sprecher aller Schulleiter Neusser weiterführender Schulen Achim Fischer (rechts)

„Es muss klare Regeln geben“, so Fischer. Man rede immer über die Konfliktlinie zwischen Grundrechten und Ausübung der Grundrechte und deren Grenzen in der Schulpflicht und im Schulgesetz. Deshalb haben sich die elf Schulen auf eine einheitliche Linie verständigt: Keine Gebetsräume soll es an ihren Schulen geben. Ihre Argumentation: Dann müsse man für alle Religionen so einen Raum einrichten und das sei nicht umsetzbar.

Schulen fühlen sich allein gelassen

„Es muss klare Regeln geben“, so Fischer. Man rede immer über die Konfliktlinie zwischen Grundrechten und Ausübung der Grundrechte und deren Grenzen in der Schulpflicht und im Schulgesetz. Deshalb haben sich die elf Schulen auf eine einheitliche Linie verständigt. In ihren Schulen soll es keine Gebetsräume geben.

Ihre Argumentation: Sonst müsse man für alle Religionen einen Raum einrichten und das sei nicht umsetzbar. Dazu wollten sie heute eine Neusser Erklärung veröffentlichen. Doch davon wurde ihnen kurzfristig von der Schulverwaltung des Landes dringend abgeraten. Man wolle keine Insellösung in Neuss, sondern eine landesweite. Daran sollen und wollen die Neusser Schulen nun mitarbeiten.

Schulministerium gibt sich überrascht

Obwohl es in Neuss einen runden Tisch gegeben hatte, auch Gespräche mit Bezirksregierung und Schulministerium geführt worden sein sollen, will das Ministerium erst kurzfristig informiert worden sein. Dort sieht man offenbar keinen Handlungsbedarf.

„Die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler (Artikel 4 Absatz 1 und 2) berechtigt sie zwar grundsätzlich, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten. Diese Berechtigung findet ihre Schranke jedoch in der Wahrung des Schulfriedens“, teilt das NRW-Schulministerium dem WDR auf Nachfrage mit. Ob der Schulfrieden gefährdet sei, müsse im Einzelfall die Schulleitung entscheiden.

Genau das sei aber das Problem. Deshalb wollen die Neusser Schulleitungen Handlungsleitlinien vom Land, so wie es sie zum Beispiel in Schleswig-Holstein gibt. Doch das Ministerium will gemeinsam mit der zuständigen Bezirksregierung erstmal nur mit den Schulen in Neuss sprechen, um die Sachlage zu erörtern. Ausgang ungewiss.

Darüber berichten wir auch in der Sendung Westblick, in WDR 5, am 12.8.2024.

Quellen:

  • Pressekonferenz der weiterführenden Schulen am 12.08.2024
  • Schulministerium NRW
  • Eigene Recherche

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