Ein Mädchen liest in einer Schule während des islamischen Religionsunterrichts in einem Schulbuch.

Israel-Bekenntnis: Ditib bleibt Partner im NRW-Religionsunterricht

Stand: 22.12.2023, 15:15 Uhr

Eine nachgebesserte Erklärung der islamischen Religionsgemeinschaft Ditib zum Existenzrecht Israels sichert ihre weitere Zusammenarbeit mit dem Land NRW beim Religionsunterricht.

Von Christian WolfChristian Wolf

Schon länger gibt es Zweifel, ob der Moscheeverband Ditib ein geeigneter Partner ist, um am islamischen Religionsunterricht in NRW beteiligt zu sein. So wird dem Verband unter anderem vorgeworfen, unter Einfluss der türkischen Regierung zu stehen. Wenig hilfreich, um Schülerinnen und Schüler hierzulande zu unterrichten - sagen Kritiker.

Zuletzt erhöhte die NRW-Landesregierung den Druck auf den Moscheeverband und knüpfte die weitere Zusammenarbeit beim Religionsunterricht an Bedingungen. Darauf hat die Ditib nun reagiert.

Nathanael Liminski 31.10.2023

Nathanael Liminski

So wurde eine nachgebesserte Erklärung zum Existenzrecht Israels abgegeben. In einer Zusatzerklärung habe sich der NRW-Landesverband "uneingeschränkt von jeder Form der Verunglimpfung des Judentums und des jüdischen Glaubens" distanziert, teilte die Düsseldorfer Staatskanzlei am Freitag mit. Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU) sagte:

"Die Erklärung des Landesverbands Ditib NRW und das ausdrückliche Bekenntnis zum Existenzrecht Israels schaffen die notwendige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht."

Konkret heißt es in der Erklärung: "Wir distanzieren uns uneingeschränkt von jeder Form der Verunglimpfung des Judentums und des jüdischen Glaubens und von Äußerungen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen und die Muslime zu Gewalt statt zu Friedfertigkeit, Respekt und Toleranz aufrufen." Der Landesverband NRW habe sich bereits in der Vergangenheit "entschieden" gegen Antisemitismus eingesetzt. Dazu gehöre auch, dass das Existenzrecht Israels "nicht in Frage gestellt wird".

Dorothee Feller - NRW-Schulministerin

NRW-Schulministerin Dorothee Feller

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zeigt sich erleichtert. Der islamische Religionsunterricht sei ein "wichtiges schulisches Bildungsangebot" und leiste einen "wertvollen Beitrag zur Integration". "Deswegen ist es wichtig, dass islamischen Organisationen, mit denen das Land beim islamischen Religionsunterricht zusammenarbeitet, fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen stehen und sich zum Existenzrecht Israels bekennen."

Nach dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel hatte die Landesregierung in einer gemeinsamen Erklärung mit islamischen Organisationen im Oktober festgehalten, dass "die Gräueltaten der Hamas gegen die israelische Bevölkerung uneingeschränkt zu verurteilen sind". Auch der Aufruf der Hamas, jüdische Einrichtungen weltweit anzugreifen, war geächtet worden. Nach anderslautenden Äußerungen von Würden- und Amtsträgern aus der Türkei war vom Ditib-Landesverband eine klare Distanzierung verlangt worden.

So funktioniert der islamische Religionsunterricht

Das Land arbeitet mit einer Kommission für den islamischen Religionsunterricht zusammen. Islamische Organisationen, die der Kommission nach einer umfangreichen Prüfung beitreten können, schließen mit dem Land einen Vertrag. Dort erklären sie unter anderem, staatsunabhängig zu sein sowie die Verfassungsprinzipien und die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler zu achten. Die Kommission erteilt auch die Unterrichtserlaubnis. Deshalb wird genau darauf geschaut, wie sich Verbände wie die Ditib positionieren.

In NRW wird der islamische Religionsunterricht von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern in deutscher Sprache auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne erteilt. Er unterliegt der staatlichen Schulaufsicht. Im Schuljahr 2022/23 haben nach Angaben der Staatskanzlei 26.000 Schülerinnen und Schüler an 234 Schulen am islamischen Religionsunterricht teilgenommen. 263 Lehrerinnen und Lehrer besaßen eine Lehrbefähigung für das Fach.

Unsere Quellen:

  • Staatskanzlei NRW
  • NRW-Schulministerium
  • Nachrichtenagentur dpa