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Corona-Schutzverordnung: Das gilt jetzt in NRW . Aktuelle Stunde. 05.03.2021. UT. Verfügbar bis 12.03.2021. WDR. Von Felix Mannheim.
Corona: Diese neuen Regeln gelten ab Montag in NRW
Die NRW-Landesregierung hat die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie erlaubt ab Montag (8. März) shoppen mit Termin. Auch Zoos und Museen dürfen mit Terminvereinbarung öffnen.
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Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern vom 3. März haben Eingang in die neue Corona-Schutzverordnung von NRW gefunden. Sie verlängert grundsätzlich den Lockdown bis zum 28. März, lässt aber in vielen Bereichen Lockerungen und Öffnungen zu.
Ab Montag dürfen sich wieder Menschen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen, maximal fünf Leute, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gelten Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, als ein Hausstand.
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Lockerungen im Einzelhandel
Blumenläden, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Schreibwarenläden dürfen wieder öffnen. Andere Lockerungen sind abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also den Infektionszahlen innerhalb einer Woche und pro 100.000 Einwohner gerechnet. Aktuell liegt die NRW-Inzidenz bei etwa 64, also unter der Grenze von 100. Damit dürfen ab Montag auch alle anderen Einzelhandelsgeschäfte wieder aufmachen. Einkaufen ist allerdings nur nach vorheriger Terminvergabe und mit begrenzter Kundenzahl möglich.
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Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe, wie etwa Kosmetik- oder Fußpflegestudios wieder Kunden empfangen. Auch Fahr-, Boots- und Flugschulen dürfen mit entsprechen Hygienekonzepten wieder öffnen.
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Zoos und Museen dürfen öffnen
Genauso dürfen auch Zoos, Galerien und Museen vorab personalisierte Tickets an Besucher und Besucherinnen verkaufen. Dabei muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein und die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen.
In Musik- und Kunstschulen darf ebenfalls wieder Präsenzunterricht stattfinden, die Gruppe darf jedoch aus höchstens fünf Schülern bestehen.
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Sport mit bis zu 20 Kindern erlaubt
Auch Freizeitsport draußen ist wieder erlaubt, in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten oder im Einzelunterricht. Eine Ausnahme gibt es für Kinder bis 14 Jahre. Sie dürfen in einer Gruppe von bis zu 20 Leuten draußen Sport machen, plus zwei Aufsichtspersonen.
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Medizinische Masken in allen Geschäften Pflicht
Vom 8. März an gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Dann muss man in allen geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr eine medizinische Maske (OP, FFP2 oder vergleichbar) tragen. Bedeutet: Nicht nur in Lebensmittelgeschäften, sondern auch in allen anderen Geschäften sowie in Kultureinrichtungen, Zoos und mehr - nur nicht im Außenbereich, da reichen Alltagsmasken. Bei körpernahen Dienstleistungen muss man auch draußen medizinische Masken tragen.
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Diese Regeln gelten erstmal für alle Kreise und Städte in NRW, unabhängig davon, ob die Infektionslage dort relativ gut ist wie etwa in Münster oder Bielefeld, oder relativ schlecht wie etwa in Remscheid oder Düren. Entscheidend ist nämlich die Inzidenz im NRW-Landesdurchschnitt.
Städte und Kreise können auch verschärfen oder mehr lockern
Städte und Kreise, die über einer Inzidenz von 100 liegen, müssen allerdings prüfen, ob sie strengere Maßnahmen einführen oder Lockerungen wieder zurücknehmen. Unter einer Inzidenz von 50 könnte dagegen noch mehr gelockert werden, wenn es das NRW-Gesundheitsministerium erlaubt.
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Cafés und Restaurants bleiben erstmal weiter geschlossen, genau wie Theater, Kinos oder Fitnessstudios. Sollten die Infektionszahlen nicht wieder deutlich steigen, könnten auch sie ab Ende März mit Einschränkungen wieder öffnen.
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Stand: 05.03.2021, 18:14