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In NRW gelten nur noch wenige Corona-Regeln. Zugangsbeschränkungen für Menschen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind (zum Beispiel 3G oder 2G+) sind mittlerweile abgeschafft. Mancherorts gilt aber noch eine Test- und Maskenpflicht. Was genau schreibt die aktuelle Corona-Schutzverordnung für NRW vor, die ohne Änderungen nunmehr vorerst bis zum 23. Juni 2022 gilt? Fragen und Antworten.
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Wo gilt in NRW noch die Maskenpflicht?

Die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen wie etwa in Geschäften ist mittlerweile entfallen. Auch in Schulen gilt sie nicht mehr. Unter anderem an folgenden Orten muss man aber weiterhin eine OP-Maske oder höherwertige Maske (z.B. FFP2) tragen:
- in Bussen und Bahnen
- in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen
- beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- in Obdachlosenunterkünften
- in Unterkünften für Geflüchtete
Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.
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Auch nach dem weitgehenden Wegfall der Maskenpflicht empfiehlt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) weiterhin eine medizinische Schutzmaske in Innenräumen zu tragen. "Hier kommt es auf die Eigenverantwortung aller an, die viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten vier Wochen auch unter Beweis gestellt haben." Die Infektionszahlen seien zwar rückläufig, aber immer noch zu hoch.
Wo gilt in NRW noch die Testpflicht?
Unter anderem in folgenden Einrichtungen muss man in der Regel einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen:
- in Krankenhäusern
- beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen
- beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Für vollständig geimpfte Personen kann in folgenden Einrichtungen auf einen Test verzichtet werden:
- in Unterkünften für Geflüchtete
- in Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen
Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einen Nachweis über einen Test oder eine Impfung oder Genesung verlangen.
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Welche Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche?
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch die Testpflicht gilt für sie nicht.
Kinder bis zum Alter von 13 Jahren dürfen eine Alltagsmaske (z.B. Stoffmaske) tragen, wenn ihnen keine medizinische Maske passt.
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Welche Quarantäne-Regeln gelten derzeit in NRW?
Details zu den Quarantäne-Regeln für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen gibt es unter diesem Link:
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Wo gibt es die Corona-Regeln für NRW auf Ukrainisch?
Für Menschen, die aus der Ukraine geflohen und nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, gibt es die wichtigsten Corona-Regeln in diesem Beitrag auf Ukrainisch:
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Über dieses Thema berichtete am 04.05.2022 auch die "Aktuelle Stunde" im WDR-Fernsehen.