Freitesten fällt weg: Isolation nur noch für fünf Tage

Stand: 30.11.2022, 17:40 Uhr

In NRW gilt nun die verkürzte Isolationspflicht: Nach fünf Tagen darf man die Wohnung ohne Freitestung wieder verlassen. Es wird aber empfohlen, sich weiter zu testen.

In NRW gilt die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion ab dem 30.11. nur noch verkürzt - Infizierte müssen jetzt nur noch fünf Tage zuhause bleiben. Das Freitesten entfällt damit ganz. Von nun an endet die Isolationspflicht automatisch nach diesen fünf Tagen - egal ob ein Corona-Test positiv oder negativ ausfällt. Es wird aber empfohlen, sich auch danach weiter zu testen.

In mehreren Bundesländern war die Corona-Isolationspflicht zuvor komplett abgeschafft worden. So weit will die schwarz-grüne Landesregierung aber nicht gehen.

Fünf Tage berechnen sich anhand des Kontrolltests

Im Detail sieht der Ablauf künftig so aus: Wer einen positiven Selbsttest hat, der ist verpflichtet, sich zur Kontrolle beim Arzt oder in einem offiziellen Testzentrum ein zweites Mal testen zu lassen - sei es per PCR- oder Schnelltest. Ist dieser Kontrolltest negativ, muss man sich nicht isolieren.

Bei einem positiven Ergebnis muss sich der oder die Erkrankte aber sofort für fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Maßgeblich für die Berechnung der fünftägigen Isolationsdauer ist der Tag des Kontrolltests. Aber: Gerechnet wird erst ab dem ersten vollständigen Tag der Isolierung, der Test-Tag selbst wird nicht mitgezählt. Anders ausgedrückt: Wer am Montag einen positiven Kontrolltest hat, der muss bis einschließlich Samstag in Isolation bleiben. Mit Beginn des Sonntags endet die Isolationspflicht dann automatisch.

Gesundheitsminister appelliert an Eigenverantwortung

Ab diesem Zeitpunkt setzt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) dann auf Eigenverantwortung: "Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen", teilte er mit, als die Verkürzung der Isolationspflicht bekanntgegeben wurde. Wer sich krank fühle, solle sich krank schreiben lassen. Dies sei weiterhin auch telefonisch möglich.

Ausnahmen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen

Ausnahmen von den Lockerungen gibt es für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. Sie dürfen so lange nicht arbeiten, bis sie ein negatives Testergebnis vorlegen können.

Bis zum 30. November galt die Isolationspflicht in NRW noch für bis zu zehn Tage, und zwar nach dem ersten Auftreten von Symptomen.

Laumann hält Isolation für weiter "erforderlich"

"Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für erforderlich", hatte Laumann die Entscheidung für die neuen Regeln erklärt. Die Isolierung helfe dabei, Infektionen zu verhindern und Belastungen des Gesundheitssystems zu reduzieren.

Ursprünglich hatte Laumann eine Lockerung der Isolationspflicht als "nicht vertretbar" abgelehnt. Viele Bundesländer haben diese Pflicht, zu Hause zu bleiben, aber ganz abgeschafft: Unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist dies der Fall.

FDP will Isolationspflicht ganz weghaben

Auch deshalb fordert die FDP auch für NRW die Abschaffung. Das Land setze nicht auf die Eigenverantwortung der Menschen, sondern halte an Maßnahmen fest, die "ursprünglich für die Hochzeiten der Pandemie gedacht gewesen waren", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Yvonne Gebauer, im Landtag zur Entscheidung, die Isolationspflicht nicht ganz abzuschaffen. Dass das Freitesten wegfalle, sei nur ein "schwacher Trost".

Der Landkreistag NRW sieht hingegen die nun unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern kritisch. "Ein Flickenteppich ist kontraproduktiv", sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und Landrat des Kreises Herford, Jürgen Müller. So sei es schwer vermittelbar, warum im Nachbarbundesland andere Regeln gälten. Nötig seien einheitliche und für alle verbindliche Regelungen.