Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr und NRW-Nahverkehr

Stand: 02.02.2023, 09:04 Uhr

Seit Donnerstag müssen Menschen in Bus und Bahn im Fernvehr keine Masken mehr tragen. Im NRW-Nahverkehr entfiel die Maskenpflicht bereits am Tag zuvor.

Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie kehrt NRW weitgehend zur Normalität zurück. Am Donnerstag, 2. Februar, ist die bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr entfallen. Bereits seit Mittwoch muss man in NRW in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs keine Maske mehr tragen. Das NRW-Gesundheitsministerium begründete das mit einer weiter entspannten Infektionslage sowie einen hohen Immunisierungsgrad.

Maskenpflicht auch im Fernverkehr entfallen

Das Ende der Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr hatte die Landesregierung kurz nach dem Entschluss der Bundesregierung zum Fernverkehr beschlossen. "Damit wird auch Einheitlichkeit mit der Regelung im Fernverkehr geschaffen", teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen des NRW-Nahverkehrs fällt damit mehr als zweieinhalb Jahre nach ihrer Einführung weg. "Selbstverständlich können diejenigen, die sich besonders schützen wollen, freiwillig eine Maske tragen", teilte das Gesundheitsministerium zudem mit.

Eigenverantwortung und Rücksichtnahme ist gefragt

Nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums gilt nun umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere. Denn nicht nur die Maskenpflicht im Nahverkehr ist zum 1. Februar entfallen, sondern auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Der Appell von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): "Wer krank ist, bleibt zu Hause."

Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen

Für besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleiben aber Schutzmaßnahmen bestehen, die zum Großteil auf dem Bundesrecht beruhen. In Krankenhäusern, Pflegeheime und Arztpraxen müssen Beschäftigte und Besucher weiterhin eine Maske tragen - Beschäftigte mindestens eine medizinische, Besucher mindestens eine FFP2-Maske.

Ein negativer Selbsttest für Besucher und Besucherinnen reicht zum Betreten grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort auf ihrem Gelände anbietet, so die Landesregierung.

Wer positiv auf Corona getestet wurde, darf diese Einrichtungen - dazu gehören auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen - für fünf volle Tage nach dem Test nicht betreten. Für dort Beschäftigte gilt weiter ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Mehr zu den aktuellen Corona-Regeln für NRW gibt es unter diesem Link:

Maskenpflicht seit Ende April 2020

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr war in NRW Ende April 2020 eingeführt worden. Viele Kommunen hatten die damalige CDU/FDP-Landesregierung unmittelbar zuvor mit eigenen Verfügungen oder Ankündigungen unter Druck gesetzt. Indem Mund und Nase bedeckt werden, sollte die Gefahr gesenkt werden, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken.

Neben OP-Masken waren anfangs auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutz erlaubt. Ende Januar 2021 erfolgte eine Verschärfung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr: Medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken wurden vorgeschrieben.

Verstöße gegen die Maskenpflicht

Allein in Zügen des Regionalverkehrs und auf Bahnhöfen in NRW sind seit der Einführung der Maskenpflicht bis Ende Januar dieses Jahres 462.110 bewusste Maskenverstöße dokumentierten worden. Das teilte das Kompetenzcenter Sicherheit NRW beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit. NRW-weite Zahlen zu Bußgeldverfahren sowie Strafanzeigen nach gewalttätigen Auseinandersetzungen lägen genauso wenig vor wie Gesamtzahlen der Nahverkehrsunternehmen zu Verstößen in Bussen und Bahnen.

Im Streit um die Maske sei es immer wieder erforderlich gewesen, hartnäckige Verweigerer sowie Wiederholungstäter von der Weiterfahrt auszuschließen und gemeinsam mit den Ordnungsbehörden und der Bundespolizei Bußgeldverfahren einzuleiten, hieß es.

Allein im Jahr 2021 seien rund 1,5 Millionen Menschen auf das korrekte Tragen der Maske und den nötigen Abstand hingewiesen worden. Für die Kontrolle zur Maskenpflicht und der 3G-Regeln wurden in den zurückliegenden Jahren laut VRR rund 100 zusätzliche Sicherheitskräfte in den Zügen und rund 120 Sicherheitskräfte in den Bahnhöfen eingesetzt, die die Ordnungsbehörden und die Bundespolizei verstärken sollten.

Zur Finanzierung der Zusatzkontrollen habe das Land NRW den Verkehrsunternehmen im ersten Jahr der Corona-Pandemie - 2020 - 15 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, teilte das Kompetenzzentrum mit. 2021 hätten die Verkehrsunternehmen sogar 22,6 Millionen Euro für zusätzliches Sicherheitspersonal ausgegeben.

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