Was ist eine Energiegenossenschaft?
In einer Energiegenossenschaft organisieren sich Menschen, die zusammen Strom produzieren möchten. Sie können zum Beispiel gemeinsam in eine Solaranlage investieren, Windräder oder Biogasanlagen bauen. So wird die Genossenschaft zum Energieerzeuger.
Die Mitglieder einer Genossenschaft haben also die Möglichkeit, in die Energiewende zu investieren. Dafür brauchen sie kein eigenes Grundstück und kein eigenes Dach.
Außerdem sind Energiegenossenschaften oft in der Lage, größere Energie-Projekte umzusetzen, als es eine einzelne Person könnte. Weil sich mehrere Menschen zusammenschließen und Geld zusammenlegen, können sie zum Beispiel teure, leistungsfähige Solaranlagen auf großen Schuldächern bauen. In Deutschland gibt es etwa 850 Energiegenossenschaften die als 'eingetragene Genossenschaft' (eG) organisiert sind.
Welche Vorteile bietet die Unternehmensform 'eingetragene Genossenschaft'?
Eine eingetragene Genossenschaft ist ein Wirtschaftsunternehmen. Wer Mitglied werden möchte, muss sich einen oder mehrere Anteile an der Genossenschaft kaufen. Wer solche Anteile besitzt, kann dann auf der Generalversammlung einen Vorstand wählen und die Satzung der eG mitgestalten.
Im Unterschied zu einer Aktiengesellschaft hat jedes Mitglied einer eG nur genau eine Stimme – egal wie viele oder wenige Genossenschaftsanteile es besitzt. Eine Genossenschaft ist also sehr demokratisch organisiert. Außerdem können die Anteile einer eG nicht weiterverkauft werden.
Falls eine Genossenschaft insolvent geht, haften die Mitglieder mit ihren Anteilen und müssen unter Umständen noch drauf zahlen. Das kommt darauf an, wie die Nachschusspflicht in der Satzung der Genossenschaft geregelt ist.
Die Mitglieder einer Genossenschaft werden an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt und bekommen eine Dividende. Sie können den Strom aber nicht selbst nutzen.
Was ist "Energie Sharing"?
Damit die Mitglieder einer Energiegenossenschaft auch selbst den Strom nutzen können, den sie produzieren, müsste in Deutschland das sogenannte "Energy Sharing" möglich sein – also das „Energie teilen“. Bislang geht es nämlich nicht, Strom, der lokal produziert wird, über das öffentliche Stromnetz an die Nachbarn weiterzugeben. Das hindert auch Energiegenossenschaften daran, ihren Strom direkt an die eigenen Mitglieder weiterzugeben.
Seit 2018 gibt es eine EU-Richtlinie, die vorgibt, dass dieses "Energy Sharing" eigentlich möglich sein müsste. Allerdings ist die EU-Richtlinie in Deutschland noch nicht umgesetzt. Deswegen können viele Energiegenossenschaften den Strom, den sie produzieren, nur ins öffentliche Stromnetz einspeisen und die Gewinne an ihre Mitglieder verteilen