Cannabis-Verbot auf Düsseldorfer Kirmes

Aktuelle Stunde 11.04.2024 31:33 Min. Verfügbar bis 11.04.2026 WDR Von Markus Waerder

Kiffen auf der Kirmes: Auf der einen ja, auf der anderen nein

Stand: 12.04.2024, 06:00 Uhr

Die Veranstalter der Düsseldorfer Frühlingskirmes haben sich für ein klares Verbot von Cannabis während der Kirmes entschieden. So ist es aber nicht überall. Eine klare Linie auf den bald anstehenden Kirmessen in NRW gibt es bisher nicht.

Von Jörg Sauerwein

Ab heute drehen sich die Karussells wieder bei der Castroper Frühjahrskirmes. Und zwischen den Duft von Zuckerwatte und gebrannten Mandeln könnte sich auch der eine oder andere Joint mischen. Denn ausdrücklich verboten ist das Kiffen hier nicht.

Zuständigkeiten unklar: In Castrop-Rauxel nicht verboten

Die Kommunen und Behörden seien in einer misslichen Lage, heißt es von der Stadt Castrop-Rauxel als Veranstalterin der Kirmes. Denn die Zuständigkeiten seien noch unklar. Das NRW-Innenministerium bestätigt dem WDR, dass es für die Polizei noch keine klaren Vorgaben zum Thema „Kiffen auf der Kirmes“ gebe – die sollen gerade erst erarbeitet werden.

"Wir appellieren an die Vernunft, das Verantwortungsgefühl und den gesunden Menschenverstand aller Kirmesbesucher, auf einer Familienveranstaltung kein Cannabis zu konsumieren, erst recht nicht in der Nähe von Kindern/Kinderkarussells." Stadt Castrop-Rauxel

Klares Nein zu Cannabis in Altenessen

Ganz anders sehen das die Schausteller, die die Altenessener Frühjahrskirmes verantworten. Sie haben sich ähnlich wie die Düsseldorfer für ein klares Verbot von Cannabis auf dem Kirmesgelände entschieden. „Wir werden unser Hausrecht nutzen“, sagt Oliver Müller, der Präsident des Landesverbands der Schausteller und Marktkaufleute Nordrhein, gegenüber dem WDR. Er selbst ist mit einem Kinderkarussell auf der Kirmes dabei.

Auf das Verbot soll mit Schildern an allen Ein- und Ausgängen hingewiesen werden. Ein Sicherheitsdienst, der auch das verbotene Mitbringen von Alkohol kontrolliert, soll sich auch um mögliche Cannabis-Raucher kümmern.

Müller fürchtet allerdings, dass es die eine oder andere Diskussion geben könnte, wenn jemand darauf hingewiesen werden muss, dass Kiffen zwar jetzt erlaubt sei – auf dieser Kirmes aber eben nicht.

Was ist mit Cannabis in der Außengastronomie?

„Es ist in Teilen noch knifflig“, sagt Thorsten Hellwig der Sprecher des Dehoga. Denn auch in Biergärten oder Außenbereichen der Gastronomie könnten Gastwirte ähnlich wie bei einer Kirmes durchaus mit dem Hausrecht ein Verbot aussprechen.

Wenn sie es aber erlauben, stellt sich die Frage, was passiert, wenn sich zum Beispiel eine Familie mit Kindern in die Nähe eines Kiffers setzt. „Dann muss der Konsum eingestellt werden“, sagt Hellwig. Was allerdings genau „unmittelbare Nähe“ bedeutet, sei noch nicht klar.

Keine klare Linie bei Kirmes-Veranstaltern in NRW

Und so grübeln auch noch viele Kirmes-Veranstalter, wie sie mit dem Thema Cannabis umgehen sollen. Bei der großen Düsseldorfer Rheinkirmes im Juli sei zum Beispiel ein Verbot kaum durchsetzbar, sagen die Organisatoren. Zusätzliche Kontrollen durch einen Sicherheitsdienst wären zu aufwändig. Bei der Ende April anstehenden Sprödentalkirmes in Krefeld gibt es dagegen ein Verbot, bestätigt die Stadt.

Schausteller-Verband fordert Nachbesserung beim Gesetz

Familien sollten auf Volksfesten, Kirmessen oder Schützenfesten Freude haben können, meint Oliver Müller vom Schausteller-Landesverband Nordrhein. Deshalb müsse beim Cannabis-Gesetz noch nachgearbeitet werden. Er kündigte an, dass sich die Schaustellerverbände dafür jetzt einsetzen wollen.

Quellen:

  • Stadt Castrop-Rauxel
  • Landesverband der Schausteller und Marktleute Nordrhein
  • Dehoga NRW
  • St. Sebastianus-Schützen Düsseldorf
  • Schaustellerverband Düsseldorf e.V.
  • Stadt Krefeld
  • Innenministerium NRW