Der Drittligist wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe von 106.950 Euro verurteilt. Münster-Fans hatten vor dem Anstoß der Erstrundenpartie Ende September laut DFB "mindestens 15 Feuerwerksbatterien und mindestens 20 weitere pyrotechnische Gegenstände" gezündet.
Dadurch habe sich der Spielbeginn um drei Minuten verzögert, zudem sei in der 80. Minute ein Bengalisches Feuer abgebrannt worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Höchste Strafe für den Klub
Bis zu 35.650 Euro der Strafe darf Münster für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Für den Klub ist es die höchste Strafe, die er jemals erhalten hat.
"Gerade die schwierigen Jahre in der Regionalliga haben gezeigt, dass unsere Fans mit uns alle Höhen und Tiefen meistern und unabhängig von der Ligazugehörigkeit bedingungslos hinter dem Klub und der Mannschaft stehen", sagte Münsters Sport-Geschäftsführer Peter Niemeyer: "Für diese Unterstützung sind wir sehr dankbar, können aber auch vor diesem Hintergrund die Ereignisse (...) nicht tolerieren, weil sie unseren Sportclub vor allem finanziell sehr stark belasten."
Der Klub hatte zuvor bereits seinen Fans bis zum Jahresende Choreografien und Blockfahnen verboten.
Quelle: sid