Iserlohn: Urteil zur Abfindungsaffäre

Stand: 29.03.2023, 18:09 Uhr

Die 250.000-Euro Abfindung an einen Mitarbeiter der Iserlohner Stadtverwaltung war eine Straftat. Am Landgericht Hagen wurden am Mittwoch der ehemalige Personaldezernent der Stadt wegen Untreue und der betreffende Mitarbeiter wegen Beihilfe verurteilt.

Von Franz Altrogge

Natürlich war die Abfindung viel zu hoch, das haben alle Beteiligten so formuliert. Die Verteidiger waren allerdings nicht der Meinung, dass es sich dabei um eine Straftat handele.

Immerhin habe der Mitarbeiter den Betrag nicht erpresst und der Personaldezernent nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet. Beide waren vorher unbescholten.

Hintergrund konnte nicht aufgeklärt werden

Der Auftrag, den - in der Verwaltung nur teilweise beliebten - Mitarbeiter zu kündigen, kam vom Bürgermeister selber. Der ist nur inzwischen erkrankt, nicht verhandlungsfähig und konnte dem Gericht die Hintergründe des spektakulären Deals nicht aufklären.

Das Einganstor des Landgerichts in Hagen.

Der Hintergrund der hohen Abfindung sei noch unklar

Mindestens eine Vorgesetzte hatte mit dem Angestellten nicht mehr arbeiten wollen. Mangels Verfehlungen oder disziplinarischer Vorfälle gab es keine Kündigungen. Da soll der Bürgermeister den Dezernenten angewiesen haben ein Abfindungsangebot zu machen. Angebliches Zitat: "Egal wie hoch".

Überflüssige Kündigung

Das Gericht konnte nicht erkennen, warum der Mitarbeiter denn überhaupt gekündigt werden sollte. Aus Sicht der Richter hätte der Personaldezernent die Pflicht gehabt, sparsamer mit dem Steuergeld umzugehen, auch unbequem gegen den Wunsch des Bürgermeisters.

So bekam er zehn Monate Haft zur Bewährung ausgesetzt. Mit einer solchen Strafe darf ein Beamter weiterarbeiten, falls die Stadt Iserlohn sich das nicht noch anders überlegen sollte.

Staatsantaltschaft indirekt selber auf die Spur gesetzt

Der frühere Angestellte ist jetzt Job und Abfindung los. Von den 120 Tagessätzen à zehn Euro muss er wegen der langen Verfahrensdauer nur 30 zahlen.

Für das Gericht war es Beihilfe zur Untreue, dass er das Geld angenommen hat. Daran ändert nichts, dass ihm sein Anwalt zur Annahme des üppigen Angebots von 250.000 Euro  Abfindung geraten hatte.

Ein Gentleman genießt und schweigt, das muss hier anders gewesen sein. Erst nach Hinweisen auf teure Autokäufe, Facebook-Posts und weiterer Äußerungen seinerseits sind die Staatsanwälte überhaupt erst auf die Idee gekommen, zu ermitteln.

Über dieses Thema berichtet der WDR am 29.03.2023 im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Südwestfalen und im Radio auf WDR 2.