CSD Münster: Fünf Jahre Jugendstrafe für Tod von Malte C.

Stand: 22.03.2023, 20:00 Uhr

Im Prozess um die tödliche Attacke auf Malte C. beim Christopher Street Day in Münster ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte Nuradi A. muss für fünf Jahre in Haft. Das Landgericht Münster sprach den 20-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Zusätzlich zur Jugendstrafe ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter an.

Menschen teilweise mit Regenbogenfahnen bei einem Demonstrationszug

Die Tat ereignete sich bei CSD in Münster

Der gebürtige Tschetschene hatte im Prozess gestanden, den trans Mann mit einem Faustschlag beim Christopher Street Day in Münster niedergestreckt zu haben. Malte C. war zuvor schützend eingeschritten, als der Verurteilte zwei lesbische Frauen beschimpft und beleidigt hatte. Er starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas durch den Aufprall auf den Boden.

Kein Tötungsvorsatz

Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die - wie jetzt das Gericht - nicht von einem Tötungsvorsatz ausgegangen war. Der Heranwachsende sei zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen. Eine Gutachterin hatte erklärt, der junge Mann habe seinen Schlag aber "sicher platziert" und keine Erinnerungslücken.

Der Angeklagte und seine Anwälte nehmen im Gericht Platz.

Der Verurteilte (Mitte, mit seinem Verteidiger) war mehrfach auffällig geworden

Der Angeklagte war schon mehrfach wegen Körperverletzung auffällig geworden, das Gericht attestierte ihm ein erhebliches Aggressionspotenzial. Fühle er sich gekränkt oder provoziert, rasste er aus, erst recht unter Alkoholeinfluss. Das Urteil nahm er allerdings ohne sichtbare Regung auf.

Offenbar keine queerfeindliche Tat

Die Tat hatte deutschlandweit schockiert und auch Debatten um Queerfeindlichkeit ausgelöst. Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten aber keine Hinweise - selbst wenn die geäußerten Beleidigungen des Angeklagten als queerfeindlich zu bewerten seien. Der 20-Jährige habe am Tattag auch friedlichen Kontakt mit mehreren CSD-Teilnehmern gehabt.

Die psychiatrische Gutachterin, Jugendgerichtshilfe und Verteidigung schilderten, der Verurteilte habe erhebliche Probleme mit seiner eigenen homosexuellen Neigung erkennen lassen. Auch das Gericht zeigte sich am Ende überzeugt, dass er selbst homosexuell ist.

Über das Thema berichten wir am 22.03.2023 auch in der Lokalzeit Münsterland im WDR Fernsehen.