Horrorhaus Höxter-Bosseborn: Mörderin will nicht aus der Haft
Stand: 04.12.2024, 14:02 Uhr
Sechs Jahre nach den so genannten Foltermorden von Höxter-Bosseborn gibt es erneut Gesprächsstoff. Jetzt wurde bekannt, dass die rechtskräftig verurteilte Mörderin Angelika W. nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden will. Sie möge die geordneten Strukturen im Gefängnis, erklärt sie über ihren Rechtsanwalt.
Von Oliver Köhler
Das Landgericht Paderborn verurteilte Angelika W. und ihren Ex-Mann Wilfried W. im Herbst 2018 zu langen Haftstrafen. Sie erhielt 13 Jahre, er elf. Wilfried W. muss anschließend in die Sicherungsverwahrung.
Bei Angelika W. ist das anders. Zwei Drittel ihrer Strafe hat sie abgesessen. Sie könnte zum 2.3.2025 vorzeitig entlassen werden, erklärt der Paderborner Oberstaatsanwalt Ralf Meyer im Gespräch mit dem WDR. Er hatte das Paar damals wegen der Taten in ihrem Haus in Höxter-Bosseborn angeklagt.
Jetzt hätte geprüft werden können, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Doch Angelika W. habe gleich signalisiert, dass sie im Gefängnis bleiben wolle.
Lieber Knast statt Freiheit
Das Haus in Höxter-Bosseborn, in dem Frauen zu Tode gequält wurden, ist abgerissen worden.
Sie fühle sich wohl im Gefängnis, bestätigt ihr Rechtsanwalt Peter Wüller dem WDR. Er habe lange mit der 54-Jährigen über die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung gesprochen. "Sie wollte eine Woche Bedenkzeit", so der Jurist. "Die hat sie bekommen und danach abgewunken." Die Begründung: Sie habe draußen keine Freunde, ihre Eltern seien verstorben, deren Bauernhof sei verkauft. "Sie wisse einfach nicht wohin." Hinzu käme, dass sie in der JVA Bielefeld-Brackwede einen Job als Gärtnerin habe und die Tagesstruktur im Gefängnis schätze, sagt Wüller.
Prüfung auf Haftentlassung entfällt
Ob Angelika W. tatsächlich vorzeitig frei gekommen wäre, stand allerdings auch noch gar nicht fest. Die Justiz hätte erst einmal eine Gefährdungsprognose erstellen müssen. Doch dazu kommt es nun nicht.
Angelika W. habe erklärt bis zum 4.6.2029 im Gefängnis zu bleiben, beschreibt Oberstaatsanwalt Meyer die Situation. An dem Tag enden definitiv ihre 13 Jahre Haft. Zu dieser Strafe war sie verurteilt worden, weil sie mit ihrem Ex-Mann zusammen immer wieder Frauen quälte. Seelisch und körperlich. Zwei ihrer Opfer überlebten das Martyrium nicht.
Quellen:
- Staatsanwaltschaft Paderborn
- Verteidiger
- WDR Reporter vor Ort