Arnsberg: Feuerwehrmann wegen Brandstiftung verurteilt
Lokalzeit Südwestfalen. 20.03.2025. 02:35 Min.. Verfügbar bis 20.03.2027. WDR. Von Heinz Krischer.
Feuerwehrmann aus Arnsberg wird zum Brandstifter
Stand: 21.03.2025, 10:41 Uhr
Das Amtsgericht Arnsberg hat am Donnerstagabend einen Mann wegen Brandstiftung zu anderthalb Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 22-jährige Arnsberger war selbst Feuerwehrmann.
Von Heinz Krischer
Der junge Mann hatte nach Überzeugung des Gerichtes vor anderthalb Jahren auf einem Bauernhof in Meschede-Freienohl 3.500 Strohballen angezündet. Die Feuerwehr musste damals in einer dramatischen Aktion einen Stall voller Rinder vor den Flammen schützen. Tagelang war sie mit dem Löschen der Strohballen beschäftigt.

Bei Landwirt Andreas Bauerdick brannten 3500 Strohballen brannten ab.
Bei dem Brand entstand ein Schaden von über einer halben Million Euro. "Dieser wirtschaftliche Schaden ist das eine", sagt Landwirt Andreas Bauerdick, dem die Strohballen gehörten. "Es hat aber etwas mit der Familie gemacht. Wir fühlen uns nicht mehr sicher. Meine Kinder fragen immer wieder: Was passiert, wenn es wieder angesteckt wird?"
Polizei nahm Mann in Nähe des Brandortes fest
Zwei Stunden nach dem Feuer in Meschede-Freienohl brannten weitere 1.000 Strohballen auf einem Bauernhof in Arnsberg-Herdringen. In der Nähe des Brandortes nahm die Polizei damals den jungen Mann fest.

Tausende Strohballen brannten im Raum Arnsberg
Er war dort, hatte nach dem Feuer geschaut und war auf dem Heimweg, weil er glaubte, dass auch die Feuerwehreinheit, zu der er gehörte, zum Löschen alarmiert werde.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, für beide Brände verantwortlich zu sein - das Gericht sah es nach drei Verhandlungstagen jedoch anders.
Bei Polizei Geständnis abgelegt
Nur die Brandstiftung in Meschede-Freienohl sei ihm nachzuweisen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zum einen habe der Angeklagte kurz nach der Tat die Brandstiftung dort gestanden. Auch gebe es weitere Indizien, die auf seine Täterschaft hindeuten. Im zweiten Fall gebe es jedoch kein Geständnis, auch seien die Beweise hier zu dünn.
Der Verteidiger des Angeklagten, Michael Babilon, kritisierte das Urteil heftig - denn es stütze sich wesentlich auf das Geständnis, das unter, so seine Meinung, rechtswidrigen Umständen abgelegt worden sei.
Sein Mandant leide unter ADHS, er sei damals nachts festgenommen und über Stunden im Polizeigewahrsam gewesen, als die Vernehmung stattfand.
Kritik am Geständnis ohne anwaltlichen Beistand
Besonders kritisch aber sei, dass kein Anwalt dabei gewesen sei. Die damalige Anwältin sei an dem Tag verhindert gewesen, das habe sie der Polizei gesagt.
Doch statt zu warten, bis die Anwältin komme oder einen anderen Pflichtverteidiger zu holen, sei die Vernehmung des damals Heranwachsenden ohne Beistand durchgeführt worden. Der Anwalt will Berufung einlegen.
Auch der betroffene Landwirt, der als Nebenkläger im Prozess vertreten war, hält das Urteil für nicht akzeptabel. Die Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren sei zu gering, sagte er dem WDR.
Unsere Quellen:
- Gerichtsverhandlung
- Recherchen des WDR-Reporters