Ausschwitz sei kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen, wiederholte Ursula Haverbeck immer wieder - selbst im Gerichtssaal. Das ist Volksverhetzung, hat das Landgericht Hamburg am Dienstag entschieden und die 95-jährige Holocaust-Leugnerin zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Bereits 2015 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Jetzt - erst neun Jahre später - findet das Verfahren vorerst einen Abschluss. Es ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Urteilsspruch vor dem Landgericht Hamburg werden vier Monate bereits als vollstreckt angesehen, weil es zu einer mehrjährigen Verfahrensverzögerungen kam. Die Richterin sprach hierbei von einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung.
Haverbeck immer wieder vor Gericht
Gerichte müssen sich immer wieder mit Ursula Haverbeck beschäftigen. Zuletzt war sie 2022 von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mit der Berufung in diesem Verfahren war Haverbeck gescheitert.
Zum Haftantritt in diesem Fall kam es bislang jedoch nicht. Der Anwalt der 95-Jährigen zweifelte ihre Haftfähigkeit an.
Eine Haftstrafe bereits abgessen
Eine zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung verbüßte Haverbeck aber bereits. Seit Mai 2018 saß sie in der JVA Bielefeld-Senne ein. Nur wenige Tage vor ihrer nächsten Verurteilung war sie entlassen worden.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Hamburg
- Norddeutscher Rundfunk
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