Bauverein Bestwig gekapert und Besitz verkauft

Stand: 27.01.2023, 14:53 Uhr

Eine Familie ist wegen Veruntreuung vom Landgericht Arnsberg verurteilt worden. Sie hatte den genossenschaftlichen Bauverein Bestwig gekapert und so fast den gesamten Besitz des Vereins verkauft.

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100 Mietwohnungen in 25 Häusern: Über Jahrzehnte hinweg hatte der genossenschaftliche Bauverein im sauerländischen Bestwig für seine Mitglieder gespart, gebaut und vermietet. Auch Peter V. wohnte in einem der Häuser und gewann schnell das Vertrauen der Mitglieder, als er 2017 für den Vorstand kandidierte.

Familie brachte sich in Schlüsselpositionen

Schnell brachte er seine Frau und seinen Sohn ebenfalls in Schlüsselpositionen des Vereins. So konnten sie, ohne die anderen Mitglieder des Bauvereins zu informieren, ein notarielles Schuldanerkenntnis abgeben.

Damit versuchten sie, die Kasse des Bauvereins zu plündern. Denn mit dem Schuldanerkenntnis verpflichteten sie den Bauverein, eine halbe Million Euro an Firmen zu zahlen, die der Familie von Peter V. gehören. Leistungen standen den Forderungen nicht gegenüber.

Hinter dem Rücken des Vereins alles verkauft

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Für Staatsanwalt Henning Michels noch gravierender, weil es hohe kriminelle Energie zeigt: Peter V. und seine Familie verkauften heimlich fast den gesamten Besitz des Bauvereins an eine allein zu diesem Zweck am gleichen Tag gegründete Berliner Immobilienfirma. 25 Mietshäuser für weniger als 800.000 Euro.

„Fünf Millionen wären angemessen gewesen“, sagt Dietmar von Rüden, heute Vorstand des Bauvereins. Doch: verkaufen wollte niemand aus der Genossenschaft, nur die drei Familienmitglieder um Peter V. – möglicherweise, um sich das Geld selber einzustecken, wie die Staatsanwaltschaft vermutet, letztlich fand sie aber keine Beweise dafür.

Bewährung – trotz erheblicher Vorstrafen

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Geld floss jedoch nicht, denn das Verkaufsgeschäft konnte in letzter Minute gestoppt werden, ebenso wie die Auszahlung der halben Million aus dem Schuldanerkenntnis. Für Peter V. war die Verurteilung in Arnsberg nicht die erste. Zuletzt war er 2008 in Leipzig wegen Betruges in einem Baugeschäft schon mal zu fast zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Weil diese Verurteilung jedoch schon länger zurücklag und weil er ein Geständnis ablegte, gab es diesmal erneut eine Bewährungsstrafe: Ein Jahr und zehn Monate für Peter V., seine Frau und sein Sohn kamen mit geringeren Bewährungsstrafen davon.