In NRW hat das Verfahren für die sogenannten "Novemberhilfen" begonnen, mit denen die Corona bedingten Einbußen von Unternehmen und Selbständigen gemildert werden sollen. Die Mittel können seit dem 25. November beantragt werden, sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) an Montag in Düsseldorf.
Vom Bund forderte Pinkwart die Abschlagszahlungen auf bis zu 500.000 Euro pro Fall zu erhöhen. Man habe es unter anderem mit Gaststätten und Hotels zu tun, die ihre Mieten jetzt zahlen müssen. Eine verspätete Auszahlung der Hilfen könne die Existenz der Betriebe gefährden. Nach den bisher geltenden Regeln können Betriebe maximal 10.000 Euro als Abschlag erhalten.
Direkt und indirekt Betroffene
Der Bund unterstützt im November und Dezember Firmen und Solo-Selbständige mit Hilfen, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat betragen. Anspruch auf die Hilfen haben, so Pinkwart, auch solche Betriebe, die indirekt von den Einschränkungen infolge der Pandemie betroffen sind: etwa Wäschereien, die hauptsächlich für Hotels arbeiten oder solo-selbständige Künstler, die wegen der Schließung von Kultureinrichtungen keine Auftrittsmöglichkeit mehr haben.
Ab Januar 2021 stellte Pinkwart Verbesserungen der Hilfen u.a. für Schausteller und die Eventbranche in Aussicht, etwa Investitionshilfen für die Verbesserung von Hygienemaßnahmen.