NRW im Lockdown: Das sind die Regeln

Stand: 16.12.2020, 17:06 Uhr

Der Lockdown ist da: Viele Einzelhändler öffnen nicht mehr. Viele Schüler bleiben zu Hause. Das Land fährt runter. Die aktuellen Corona-Regeln für NRW im Überblick.

Vor dem Start des zweiten Corona-Lockdowns in diesem Jahr hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Bevölkerung zu Solidarität und einer gemeinsamen Kraftanstrengung aufgerufen. "Jeder muss jetzt seine Verantwortung kennen. Jeder muss mitmachen", sagte er vor Beginn der Maßnahmen im Landtag.

Mit dem Lockdown solle ein nationaler Gesundheitsnotstand verhindert werden. Die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen in NRW wächst, freie Betten könnten bald fehlen. Ärzte und Pflegepersonal arbeiteten am Rande der Erschöpfung. "Die Hoffnung auf den Impfstoff darf den Blick auf diese Realität nicht trüben", sagte Laschet.

Die 16 Ministerpräsidenten hatten mit Kanzlerin Angela Merkel in Rekordzeit die neuen verschärften Corona-Maßnahmen verabredet. So sieht der Lockdown aus:

Ladenschließungen: Weihnachtsbäume ja, Friseur nein

Der Einzelhandel ist in weiten Teilen seit dem 16. Dezember bis vorerst 10. Januar geschlossen. Ebenfalls untersagt ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein "An- und Versammlungsverbot".

Ausnahmen sind demnach:

  • Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel
  • Abhol-/Lieferdienste sowie Getränkemärkte
  • Reformhäuser und Apotheken
  • Sanitätshäuser und Drogerien
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Zeitungsverkaufsläden und Poststellen
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte

Auch für den Weihnachtsbaumverkauf gelten Ausnahmen. Dagegen werden Baumärkte, Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen. Gleiches gilt für Reisebüros. In Handyshops und Telefonläden dürfen Reparaturen erfolgen, auch ein Austausch defekter Geräte ist möglich. Der Verkauf von Neugeräten ist indes unzulässig.

Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

Schwimmbäder, Saunen, Fitnessclubs, Sonnenstudios und vergleichbare Einrichtungen - alle bleiben vorerst bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.

Keine Stichproben unterm Weihnachtsbaum

Der Ministerpräsident rief dazu auf, "nicht wieder das Schlupfloch zu suchen" in den Bestimmungen, sondern nach Möglichkeit "noch mehr zu machen" als die Regeln es fordern. Gleichzeitig sicherte Laschet zu, es werde keine stichprobenartigen Kontrollen von Privatwohnungen geben. Die Behörden würden nur dann tätig, wenn es Hinweise auf massive Verstöße gegen die Verordnungen gebe.

Kontaktbeschränkungen an Weihnachten

Bis zum 10. Januar gelten weiterhin die Beschränkungen für private Kontakte: maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen zusammenkommen.

An den drei Weihnachtstagen wird diese Regel etwas aufgeweicht. Vom 24. bis 26. Dezember dürfen über den eigenen Hausstand hinaus maximal vier Personen zusammenkommen. Diese vier Personen dürfen aus mehr als einem weiteren Hausstand stammen, es muss sich aber um den engsten Familienkreis handeln. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

Schulen und Kitas in NRW

In NRW bleiben die Kitas geöffnet, allerdings appelliert die Landesregierung an die Eltern, das Angebot nur zu nutzen, "wenn es absolut notwendig ist".

In der sozialen Frühförderung für Kinder mit Förderbedarf sind Zweierbetreuungen weiter zulässig.

Außerdem gilt keine Präsenzpflicht mehr in den Schulen. Schüler bis zur siebten Klasse können sich von den Eltern vom Unterricht befreien lassen und zu Hause lernen. Ab der achten Klasse findet für alle Distanzunterricht statt.

Unternehmen und Handwerker

Der Bund will die Corona-Hilfen für Unternehmen deutlich ausweiten. Demnach wird der Höchstbetrag bei der sogenannten Überbrückungshilfe III von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Der maximale Zuschuss ist geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen.

Für diese Firmen soll es außerdem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei November- und Dezemberhilfen geben. Der Handel könne mit den Schließungen verbundene Wertverluste von Waren steuermindernd ansetzen. Produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe sollen nicht schließen. Wohl aber werden die Firmen aufgefordert, vor, um und nach Weihnachten die in diesen Tagen ohnehin meist ausgedünnte Produktion herunterzufahren.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen prüfen, ob ihre Betriebsstätten für die Zeit bis zum 10. Januar geschlossen werden können - entweder durch Betriebsferien oder "großzügige Homeoffice-Lösungen".

Ausbildungen gehen weiter, Prüfungen dürfen stattfinden

Die praktische betriebliche und überbetriebliche Ausbildung ist weiter erlaubt. Die Regeln für zulässige Prüfungen, die nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können, sowie deren unmittelbare Vorbereitung wurden vereinheitlicht.

Bereits terminierte Fahrprüfungen sind weiter erlaubt

Bereits terminierte Fahrprüfungen können auch im Lockdown durchgeführt werden - vorausgesetzt, die Infektionsschutzmaßnahmen werden eingehalten.

Ausgangsbeschränkungen

In NRW gibt es bislang nur lokale Ausgangsbeschränkungen. So darf man im Kreis Lippe zwischen 22 und 6 Uhr nur aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Dazu zählen der Weg zur Arbeit, Schule und Kita, Ausgang mit dem Hund, Arzttermine sowie die Unterstützung Hilfsbedürftiger und die Begleitung Sterbender. Ähnliches gilt in der Gemeinde Espelkamp.

Wegen der hohen Inzidenzzahl gelten auch in Solingen nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens dürfen die Solinger nur noch in Ausnahmefällen ihre Wohnungen verlassen.

Gottesdienste

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Tests ausweiten

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.