Die Kitas in NRW bleiben bis mindestens 11. April im "eingeschränkten Regelbetrieb", wie das Familienministerium mitteilte. Bedeutet: Die Betreuungszeit ist in den meisten Einrichtungen um bis zu zehn Stunden reduziert.
Der Grund: Dadurch lässt es sich personell besser organisieren, dass Kita-Gruppen voneinander getrennt sind. Das reduziert Kontakte und somit das Corona-Ansteckungsrisiko. Für Kindertagespflege-Einrichtungen, wo meistens Unter-drei-Jährige betreut werden, gilt der "eingeschränkte Regelbetrieb" nicht.
Wie wird die Betreuungszeit in den Kitas genau gekürzt?
Der Betreuungsumfang für jedes Kind ist also in der Regel um zehn Stunden gekürzt - von 45 auf 35 Stunden, von 35 auf 25 und von 25 auf 15. Kitas sind allerdings nicht verpflichtet, den Betreuungsumfang zu verringern, wenn sie die Gruppen-Trennung auch ohne Verringerung stemmen können.
Was ist mit dem Appell, Kinder zu Hause zu betreuen?
Eine Zeit lang sollten Eltern ihre Kinder möglichst zu Hause betreuen. Dieser Appell des Familienministeriums gilt seit 22. Februar nicht mehr. Seitdem sind "alle Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung eingeladen", so Familienminister Joachim Stamp (FDP).