Alfons Schuhbeck betritt den Verhandlungssaal eines Gerichts in München

Star-Koch Schuhbeck muss ins Gefängnis

Stand: 27.10.2022, 21:41 Uhr

Star-Koch Alfons Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München I hat den 73-Jährigen wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem aus vielen Fernsehsendungen bekannten Koch vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die er so zwischen 2009 und 2015 in seinen Restaurants "Orlando" und "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.

Richterin Andrea Wagner sagte, das Gericht habe eine "hohe kriminelle Energie" bei Schuhbeck feststellen müssen. Es handle sich, anders als von der Verteidigung ursprünglich dargestellt, nicht um einen typischen Gastrofall, bei dem Wirte Geld aus den Kassen entnehmen, sondern um aufwändige Manipulationen.

Verteidigung forderte Bewährungsstrafe

Das Gericht blieb aber unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für vier Jahre und zwei Monate Gefängnis ausgesprochen hatte. Die Verteidigung hatte dagegen eine Bewährungsstrafe gefordert.

Wann Schuhbeck die Haftstrafe antreten muss, ist offen. Noch sei er nicht im Gefängnis, betont ARD-Jornalist Moritz Steinbacher, der den Prozess in München verfolgt hat. Prinzipiell wäre es laut Steinbacher unter Bedingungen denkbar, die Haftstrafe nach zwei Dritteln der verbüßten Zeit auszusetzen. "Aber da hängen die Trauben sehr sehr hoch."

Mitangeklagter ebenfalls verurteilt - auf Bewährung

Ein Mitangeklagter, der das Computerprogramm entworfen haben soll, stand wegen Beihilfe vor Gericht. Er wurde schließlich zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Schuhbeck: "vor den Trümmern meines Lebenswerkes"

Schuhbeck stand seit Anfang Oktober vor Gericht. Er zeigte sich geständig und erklärte, er habe einiges falsch gemacht. "Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun", hatte er am zweiten Prozesstag erklärt und hinzugefügt: "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes."

Bereits der Prozess hatte berufliche Konsequenzen für Schuhbeck, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk nahm seine Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant, hieß es weiter.

Über dieses Thema berichtet der WDR am 27. Oktober 2022 unter anderem in den Hörfunk-Nachrichten.

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