Sperrstunde für Gaststätten in Corona-Risikogebieten bleibt

Stand: 26.10.2020, 17:48 Uhr

In Corona-Risikogebieten bleibt es bei der Sperrstunde für Gaststätten und das Alkohol-Verkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Das bestätigte am Montag das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Die Sperrstunde in der Gastronomie und das Alkohol-Verkaufsverbot zwischen 23 Uhr und 6 Uhr in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über dem Wert von 50 bleiben in NRW bestehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster befand am Montag die Regelungen für rechtmäßig.

Die Entscheidung fiel in einem sogenannten Normenkontroll-Eilverfahren von 19 Antragstellern, die in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis Gaststätten betreiben. Weitere Klagen von Gastronomen aus Bochum, Duisburg, Essen, Dortmund, Hemer (Märkischer Kreis) und Düsseldorf sind am OVG anhängig.

OVG: Weiterverbreitung des Coronavirus verlangsamen

Das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 23.00 und 6.00 Uhr diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Sperrstunden leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung, erklärte das Gericht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1581/20.NE).

Ohne Gegenmaßnahmen kann sich Corona gefährlich entfalten

Die bestehenden Hygiene-und Infektionsschutzstandards änderten nichts daran, dass ohne die Sperrstunde eine Vielzahl von Personen auf begrenztem Raum weiter aufeinander treffen - und zwar in der Regel über einen längeren Zeitraum und gerade in den Wintermonaten in schlecht gelüfteten Räumlichkeiten.

Zwar griffen Vorschriften wie Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot "in ganz erheblicher Weise in die Berufsfreiheit der Betreiber gastronomischer Einrichtungen ein", räumte das OVG ein. Die Entwicklung der vergangenen Tage lasse aber befürchten, dass das Infektionsgeschehen ohne geeignete Gegenmaßnahmen eine gefährliche Dynamik entfalte. Ungebremst führe dies am Ende ein noch so leistungsfähiges Gesundheitssystem an die Grenzen seiner Belastbarkeit und darüber hinaus.

NRW-Gesundheitsminister Laumann begrüßt das Urteil

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht sich beim Corona-Krisenmanagement bestätigt. Schriftlich teilte er mit: „Die bestehende Regelung leistet einen nachvollziehbaren Beitrag zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens. Gerade dort, wo viele Menschen vor allem unter Alkoholeinfluss zusammenkommen, werden die üblichen Hygiene- und Infektionsstandards nicht unbedingt immer eingehalten.“

Düsseldorfer Gastronom fürchtet um Existenz

Der Gastronom Walid El Sheikh, der in Düsseldorf mehrere Bars betreibt, äußerte im WDR-Interview sein Unverständnis über das Urteil. Bis zu einer bestimmten Uhrzeit dürfe man selbst bestimmen und entscheiden, ob man eine Gaststätte aufsuchen darf, danach nicht mehr. Dass dies zu Lasten der Gastronomie gehe, sei für ihn als Gastronom schwer zu ertragen.

Allerdings müsse er dies hinnehmen. Denn Demokratie lebe davon, dass man gerichtliche Entscheidungen akzeptiere. Dann müsse man aber auch Verantwortung für ihn und andere Gastronomen übernehmen und Rettungsschirme aufspannen, um ein Kneipensterben zu verhindern. El Sheikh hielt die Wahrscheinlichkeit, dass seine am OVG anhängige Klage von Erfolg gekrönt sein werde, für "sehr niedrig".

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