Die zwei Jahre, die der nun Verurteilte bereits in Untersuchungshaft gesessen hat, werden auf die Strafe angerechnet. Darüber hinaus darf er fünf Jahre lang keinen Führerschein machen.
Noch ist Revision möglich
Das Gericht in Duisburg sah keine Mordmerkmale. Das Autorennen vor vier Jahren in Moers sei zwar hochgefährlich gewesen, es habe aber nicht die Schädigung von Menschen zum Ziel gehabt, heißt es in der Urteilsbegründung. Gegen das Urteil kann beim Bundesgerichtshof noch Revision eingelegt werden.
Das gerammte Auto der 43-jährigen Frau, die bei dem illegalen Straßenrennen ums Leben kam
Es war bereits der dritte Prozess gegen den 25-jährigen Mann. An Ostern 2019 war er mit dem 600 PS starken Mercedes seines Vaters durch Moers gerast – ohne Führerschein, aber mit fast 170 Stundenkilometern. Dabei fuhr er auch über die Gegenfahrbahn und rammte das Auto einer 43-jährigen Frau, als sie auf die Straße einbog. Der damals 21-jährige Raser floh vom Unfallort und ließ die schwer verletzte Frau zurück, sie starb in einem Krankenhaus. Erst Tage später stellte sich der Unfallverursacher der Polizei.
Erstes Urteil: lebenslänglich wegen Mordes
Im ersten Prozess 2020 hatte das Landgericht ihn zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil aber auf, da es Widersprüche in der Begründung gegeben habe.
Ein Jahr später verhängte das Landgericht Kleve vier Jahre Haft – nicht wegen Mordes, sondern wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge. Auch hier sah der BGH Widersprüche und setzte einen dritten Prozess an, der heute vor dem Landgericht Duisburg zuende ging.
Über dieses Thema berichten wir am 02.10.2023 auch im WDR-Fernsehen: Lokalzeit aus Duisburg, 19.30 Uhr.