Gesprungenen Autoscheibe bei Verkehrsunfall

Steinwürfe in Gelsenkirchen: Bewährungsstrafe für Jugendliche

Stand: 29.03.2023, 13:15 Uhr

Die zwei Jugendlichen, die im Januar in Gelsenkirchen Steine auf fahrende Autos geworfen haben, müssen nicht ins Gefängnis. Sie wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Unfassbares Glück im Unglück haben zwei Autofahrer, als sie an einem Tag im Januar durch eine Unterführung in Gelsenkirchen-Buer fahren. Beide Autos werden aus dem Nichts von einem schweren Gegenstand getroffen. Die Frontscheibe zerbricht, aber es wurde niemand verletzt.

Nach dem ersten Vorfall wird der Tunnel für mehrere Stunden gesperrt und am Abend wieder freigegeben. Dann kommt der gleiche Notruf wie am Morgen: "Auto von Stein am Vincketunnel getroffen". Zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren werden verdächtig. Zeugen hatten die Taten beobachtet.

Jungen bekommen Bewährungsstrafen

Die beiden sollen faustgroße Stücke einer Gehwegplatte, am Abend einen schweren Stein von der Fußgängerbrücke geworfen haben. Am Mittwoch (29.03.2023) ist das Urteil gefallen: das Landgericht Essen hat die 14 und 15-Jährigen zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Bei dem Älteren steht das unter Vorbehalt.

Sollte er in nächster Zeit nicht regelmäßig zur Schule gehen, muss er in Haft. Den ursprünglichen Vorwurf der versuchten Tötung musste die Staatsanwaltschaft wieder fallen lassen. Zu gering waren die Geschwindigkeiten der beiden getroffenen Fahrzeuge, zu klein die Schäden an der Windschutzscheibe.

Über dieses Thema berichten wir am 29. März 2023 auch bei WDR 2 in der Lokalzeit Rhein/Ruhr.