Justizzentrum Bochum

Nach Baby-Tod in Witten: Ärztin und Hebamme vor Gericht

Stand: 18.11.2022, 08:31 Uhr

Wegen eines toten Säuglings müssen sich jetzt eine Hebamme und eine Ärztin vor dem Landgericht Bochum verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung vor.

Auch nach vier Jahren erinnern sich noch viele an den tragischen Vorfall: Im August 2018 stirbt ein Säugling in einem Wittener Krankenhaus einen Tag nachdem er zur Welt kam. Das Kind war dorthin verlegt worden, nachdem es bei der Geburt in einer Klinik in Herne Komplikationen gab. Eigentlich, so der Vorwurf, wäre ein Notkaiserschnitt nötig gewesen - dieser wurde aber nicht veranlasst.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Vor dem Landgericht in Bochum müssen sich nun die damals diensthabende Ärztin sowie die betreuende Hebamme verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten zum Prozessauftakt am Freitag (18.11.2022) fahrlässige Tötung vor.

So sollen beide bei der Geburt des Kindes den Notkaiserschnitt nicht durchgeführt beziehungsweise veranlasst haben. Ein solcher sei jedoch angezeigt gewesen, weil der Fötus schon mehrere Stunden vor der Geburt erkennbar nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt worden war.

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