Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht muss noch einmal prüfen, ob der Bebauungsplan für das umstrittene Steinkohlekraftwerk in Datteln rechtmäßig ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Für die Kraftwerks-Gegner ist das Urteil eine Niederlage.
Rechtsstreit läuft seit vielen Jahren
Die ohnehin seit vielen Jahren andauernden Rechtsstreitigkeiten um das Kraftwerk Datteln 4 gehen mit dem Urteil in eine weitere Runde. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte vor zwei Jahren geurteilt, dass der Bebauungsplan nicht rechtens sei, weil keine alternativen Standorte geprüft worden seien.
Das könne aber nicht Gegenstand der Bewertung sein, sagte nun das Bundesverwaltungsgericht und hob damit das Urteil auf. Jetzt muss die Klage gegen den Bebauungsplan erneut vor dem Oberverwaltungsgericht aufgerollt werden.
Ministerium und Uniper reagieren auf Urteil
Das NRW-Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie betonte in einer Stellungnahme die Bedeutung des Kraftwerks. "Das Kraftwerk Datteln IV leistet aktuell einen systemstabilisierenden Versorgungsbeitrag sowohl für Strom-, aber besonders auch für die Wärmeversorgung vor Ort. Zudem ist es wichtiger Stromlieferant für den Bahnbetrieb der DB in deren separatem Stromnetz."
Das Bundesverwaltungsgericht habe eine Entscheidung zum Planverfahren getroffen, nicht zum Weiterbetrieb des Kraftwerks und man wolle die weitere Entwicklung beim OVG Münster aufmerksam verfolgen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bebauungsplan nun erst einmal zulässig. Kraftwerk-Betreiber Uniper begrüßte das Urteil und erklärte: "Wir sehen unsere rechtliche Position hierdurch bestätigt."
"Schlechter Tag für das Klima"
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Nordrhein-Westfalen sprach dagegen von einem "schlechten Tag für das Klima und die Umwelt". Nach der Entscheidung beginne die bereits 17 Jahre andauernde juristische Auseinandersetzung von vorne. "Das Urteil zeigt, wie schwer es ist, Umweltschutzrecht gerade gegen solche Großvorhaben effektiv durchzusetzen."
Neuer Termin könnte Jahre dauern
Die Zukunft von Datteln 4 ist ungewiss. Bis zu einem neuen Termin vor dem Oberverwaltungsgericht könnte es noch Jahre dauern. Dazu kommt: Es gibt noch eine weitere Klage des BUND, bei dem es um Emissionsschutz geht. In diesem Fall könnte sogar der Europäische Gerichtshof ins Spiel kommen. Fest steht, dass Datteln 4 im Jahr 2038 vom Netz genommen wird. Diese Entscheidung stand bereits zu Baubeginn im Jahr 2007.
Unsere Quelle:
- WDR-Recherche
- Bundesverwaltungsgericht Leipzig
- NRW-Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
- BUND