Prozess um ersticktes Kita-Kind: Freisprüche für Tagesmütter

Stand: 27.10.2023, 13:03 Uhr

Im Prozess um ein ersticktes zweijähriges Kind in einer Kita hat das Amtsgericht Gelsenkirchen ein Urteil gefällt. Zwei angeklagte Tagesmütter sind freigesprochen worden.

Zwei Tagesmütter einer Gelsenkirchener Kita sind nach dem tragischen Tod eines zweijährigen Jungen freigesprochen worden. Das Amtsgericht sah den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht als gegeben. Sie arbeiteten als selbstständige Tagesmütter in der von der Stadt organisierten Großtagespflege.

Zweijähriger in Zwischenspalt von Hochbett eingeklemmt

Die Angeklagten hatten zum Todeszeitpunkt des Kindes Dienst in der Kita. Der Junge sollte in der Mittagspause in einem Etagenbett schlafen, war aber sehr unruhig gewesen. Laut den Ermittlungen hatte der Zweijährige die lose Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochgedrückt und seinen Kopf durch die Lücke gesteckt. Dabei wurde sein Hals unter der elf Kilo schweren Platte eingeklemmt. Der Junge erstickte.

Erzieherinnen ließen Kita-Kinder unbeaufsichtigt

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung für die beiden 38 und 27 Jahre alten Tagesmütter gefordert, da sie grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Sie hätten die Kinder während des Mittagsschlafs unbeaufsichtigt in dem Schlafraum gelassen, außerdem sei kein Babyfon angeschaltet gewesen.

Die Verteidiger argumentierten hingegen, die Frauen hätten das Unglück nicht verhindern können. Sie hatten deshalb Freisprüche gefordert. Dem ist das Gericht nachgekommen.