Schild am Eingang des Verwaltungsgericht in Düsseldorf

Datenschutzstreit wegen Lkw-Blitzer: Stadt Duisburg klagt gegen Verbot

Stand: 16.01.2025, 06:00 Uhr

Die Stadt Duisburg klagt gegen das Verbot eines Lkw-Blitzers. Datenschützer des Landes NRW hatten den Betrieb untersagt.

Der eigentliche Zweck der Überwachungsanlage in Rheinhausen ist eindeutig: Sie soll kontrollieren, ob Lkw über die Friedrich-Ebert-Straße fahren - in einigen Bereichen des Duisburger Stadtteils sind Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen nicht zugelassen.

Datenschützer: "Gesetzlich nicht zugelassen"

Die Landesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit ist allerdings der Auffassung, dass "der Betrieb der Anlage in der derzeitigen Form gesetzlich nicht zugelassen ist". So schreibt es die Pressestelle der Behörde auf Nachfrage des WDR.

Datenschutz oder Lkw-Überwachung?

WDR Studios NRW 16.01.2025 00:35 Min. Verfügbar bis 16.01.2027 WDR Online


Konkret sehen die Datenschützer das Problem, dass der Blitzer auch Fahrzeuge und deren Insassen erfasse, die gar nicht von dem Verbot betroffen sind, etwa Busse oder Lkw mit Ausnahmegenehmigungen.

"Die Folge ist damit letztendlich, dass viele der Fahrzeuginsassen einen unzulässigen Eingriff in ihre Grundrechte erleiden, der nur durch die Untersagung der Anlage verhindert werden konnte", erklärt die Behörde.

Datenschützer: Menschliche Kontrolleure statt Blitzer

Diese Entscheidung habe man sich "vor dem Hintergrund der schützenswerten Rechtsgüter der Anwohner*innen keineswegs leichtgemacht", heißt es außerdem. Die Stadt hatte die Messanlage installiert, um Anwohner vor zu viel Lkw-Verkehr zu schützen.

Die Datenschützer des Landes schlagen als Alternative vor, menschliche Kontrolleure einzusetzen, die - anders als die Messanlage - zwischen verbotenen und erlaubten Fahrzeugen unterscheiden könnten.

Verwaltungsgericht muss Entscheidung treffen

Die Entscheidung darüber, ob der Betrieb der Anlage in seiner jetzigen Form rechtmäßig ist - oder ob die Stadt ihre Kontrollstrategie nachbessern muss - muss nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf treffen.

Quellen:

  • Landesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf

Über dieses Thema berichtet der WDR am 16.01.2025 auch im Radio auf WDR2.

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