BGH-Urteil: Verlag soll für Drohnenbilder von Kunstwerken bezahlen
Lokalzeit Ruhr. 23.10.2024. 03:03 Min.. Verfügbar bis 23.10.2026. WDR. Von Martin Wilger.
BGH-Urteil: Verlag soll für Drohnenbilder von Kunstwerken bezahlen
Stand: 23.10.2024, 18:04 Uhr
Luftbilder von Halden Kunstwerken verstoßen gegen das Urheberrecht. Das hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte unter anderem ein Künstler aus Castrop-Rauxel gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst.
Von Martin Wilger
Schnell mal mit der Drohne in die Luft, ein paar schöne Aufnahmen von einer Haldenskulptur machen und gleich online stellen. Das könnte demnächst eine Menge Ärger einbringen. Denn der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass solche veröffentlichten Aufnahmen ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen.
Geklagt hatten Künstler gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Einer von ihnen ist Jan Bormann aus Castrop Rauxel. Der Künstler hat unter anderem den Waltroper Spurwerkturm und die Sonnenuhr auf der Halde Schwerin in Castrop Rauxel entworfen.
Drohnenfoto der Sonnenuhr auf der Halde Schwerin
Jan Bormann mit seinem Kunstwerk auf der Halde Schwerin
Zufällig entdeckt er in einem Reiseführer fürs Ruhrgebiet ein Drohnenfoto der Sonnenuhr auf der Halde Schwerin in Castrop Rauxel. "Mich ärgert, dass da Leute Bilder aus der Luft von meinen Kunstwerken machen, und die dann veröffentlichen. Ich hab das dann gemeldet, weil ich ja dafür Geld bekommen muss", erinnert sich der 85-Jährige. Geld habe er aber nicht bekommen, genauso wenig wie eine Rückmeldung von dem Verlag des Reiseführers.
Verlag sieht Foto durch "Panoramafreiheit" im Urhebergesetzt gedeckt
Der Verlag des Reiseführers gehört zur Essener Funke Mediengruppe. Das entsprechende Foto sei legitim, argumentierten sie dort. Denn für Kunst im öffentlichen Raum gilt gemeinhin die sogenannte "Panoramafreiheit". Danach dürfen Fotos von Kunstwerken honorarfrei gemacht werden, wenn sie etwa von der Straße aus oder in einem Park aufgenommen werden. Doch bei Bildern aus der Luft war das strittig.
Bundesgerichtshof gibt Künstlern recht
Das Kunstwerk Sonnenuhr auf der Halde Schwerin in Castrop-Rauxel
Für die Richter in Karlsruhe steht fest: Die Drohnenbilder sind unzulässig, sie verstoßen gegen das Urheberrecht. Mit der Veröffentlichung solcher Bilder habe der Buchverlag in das den Urhebern zustehende Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Werke eingegriffen. Sie fällt nicht unter die Panoramafreiheit. Daher müsse der Verlag die Künstler an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke "tunlichst angemessen" beteiligen, so die Karlsruher Richter.
Für den Verlag eine herbe Enttäuschung, sagt die Syndikusrechtsanwältin der Funke Mediengruppe Sabrina Gärtner. "Das hat uns schon überrascht, weil wir dachten, dass die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet wird. Jetzt müssen im konkreten Fall das Bild entfernen. Welche weiteren Folgen es hat, ist noch unklar." Der Verlag will erstmal die Urteilsbegründung abwarten.
Rechtsanwalt: Urteil betrifft auch YouTube und TikTok
Laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens betrifft das Urteil auch Veröffentlichungen in sozialen Medien wie YouTube oder TikTok. Denn alle, die Drohnenbilder von geschützten Kunstwerken gepostet haben oder es tun wollen, müssten in Zukunft im Extremfall mit Abmahnungen, Schadenersatzforderungen und Anwaltskosten rechnen, wenn die Rechteinhaber gegen die Veröffentlichungen vorgehen. Ausserdem könnten auch vor längerer Zeit gepostete Werke dann in den Fokus geraten, so Kempgens Einschätzung. Das Urheberrecht gilt insoweit auch "rückwirkend".
Für Jan Bormann und seine Künstlerkollegen ist das heute ein guter Tag. Denn an Drohnenfotos können sie in Zukunft mitverdienen. Für die meisten anderen Hobbyfotografen ändert sich übrigens nichts. Bilder, die vom Boden aus geschossen werden, sind weiterhin auch ohne Genehmigung erlaubt.
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
- Künstler Jan Bormann
- BGH-Mitteilung
- Rechtsanwalt Arnd Kempgens