Es war ein Sonntagabend im Juni 2023 und auf dem Break Dancer der Oberhausener Fronleichnamskirmes war nicht viel los. Deswegen beschlossen ein Kirmes-Mitarbeiter und der 17-jährige Sohn des Fahrgeschäft-Betreibers eine Runde mitzufahren. Für den Jugendlichen endete die Fahrt tödlich.
Todesopfer war nicht im Dienst
Der Kirmes-Mitarbeiter habe das Zeichen zum Losfahren gegeben, obwohl der 17-Jährige noch nicht in der Gondel mit dem Bügel gesichert war – so steht es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg. Zuvor hatte es Medienberichte gegeben, dass der 17-Jährige noch Chips hatte einsammeln wollen. In der Anklage heißt es aber, dass er nicht im Dienst war.
Der Jugendliche wurde dann aus dem Break Dancer geschleudert und erlitt tödliche Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-jährigen Angeklagten aus Essen fahrlässige Tötung vor.
Noch kein Termin für Verhandlung
Das Amtsgericht Oberhausen prüft jetzt die Anklage der Staatsanwaltschaft. Einen Termin für die Verhandlung gibt es deshalb noch nicht. Sollte der Essener verurteilt werden, droht ihm eine Geldstrafe oder eine mehrjährige Haftstrafe. Die kann allerdings auch auf Bewährung ausgesetzt werden.
Die Fronleichnamskirmes im Oberhausener Stadtteil Sterkrade startete dieses Jahr mit einer Trauerfeier für den 17-Jährigen. Viele Besucherinnen, Besucher und auch die Schaustellerinnen und Schausteller zeigten ihre Anteilnahme. Die Familie des 17-Jährigen beschloss, den Break Dancer wieder aufzubauen.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Duisburg
- Amtsgericht Oberhausen
Über dieses Thema haben wir am 19.11. auch auf WDR2 in der Lokalzeit Rhein/Ruhr berichtet.