Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Freitag einen 33-jährigen Iraker wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich im Jahr 2014 der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen und dort für die Geheimpolizei gearbeitet hatte.
Tätigkeit in der IS-Geheimpolizei
Laut Urteilsbegründung schloss sich der Mann im Juni 2014 dem IS an und war bis März 2015 Teil der IS-Geheimpolizei im Irak. In dieser Funktion soll er Menschen in seinem Umfeld ausspioniert und Informationen an die IS-Führung weitergeleitet haben. Der Angeklagte habe es bis zum Leiter einer zehnköpfigen Gruppe gebracht. Im März 2015 trennte er sich vom IS und floh nach Deutschland.
Entlastende und belastende Faktoren
Das Gericht berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist, sich freiwillig vom IS losgesagt hat und seit der Tat zehn Jahre vergangen sind. Nachteilig wirkte sich jedoch aus, dass er für eine besonders gefährliche Organisation tätig war, die durch ihre Brutalität und ihre totalitären Strukturen bekannt ist. Besonders die Geheimpolizei des IS trug laut Gericht wesentlich zur Errichtung dieser Strukturen bei.
Freispruch bei weiteren Vorwürfen
Von drei weiteren Anklagepunkten, darunter die Beteiligung an Hinrichtungen und drakonischen Bestrafungen, wurde der Mann freigesprochen. Aufgrund widersprücklicher Zeugenaussagen konnte das Gericht eine Beteiligung nicht eindeutig nachweisen. Die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hingegen einen Freispruch.
Langer Prozess und frühere Ermittlungen
Die Ermittlungen gegen den Iraker begannen bereits 2017 nach Hinweisen seiner Ex-Frau, wurden jedoch zunächst eingestellt. Neue Hinweise eines Zeugen führten zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Im Herbst 2023 wurde der Mann festgenommen, und der Prozess begann am 1. August dieses Jahres. Nach 19 Verhandlungstagen fiel nun das Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Quellen:
- dpa
- Landgericht Düsseldorf
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