Mit den Beschlüssen bestätigt das OVG Münster vorherige Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Der Kreis Wesel setzt sich für eine Abschussgenehmigung ein und hatte gegen das Düsseldorfer Urteil Beschwerde eingelegt. Nach Ansicht der OVG-Richter weist die vom Kreis Wesel im Dezember erteilte Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wölfin allerdings "mehrere Fehler" auf.
Der Kreis habe nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeige. Außerdem habe die Schadensprognose des Kreises Defizite.
Umweltverbände verhindern Abschuss mit Eilanträgen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits im Januar mehreren Eilanträgen von Umweltverbänden entsprochen und den Abschuss verboten. Laut Gericht habe der Kreis nicht ausreichend zeigen können, dass durch die Wölfin ein ernstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe.
Die Richter konnten keine Verhaltensänderung des Tiers erkennen. So habe sich "Gloria" nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert.
Fall geht nun nach Münster
"Gloria" hatte in den vergangenen Monaten wiederholt Schafe in der Region gerissen. In Absprache mit dem Landesumweltministerium erteilte der Kreis Wesel deshalb eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss.
Über dieses Thema berichtete der WDR am 23.01.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Ruhr.
Unsere Quellen:
- dpa
- epd
- Kreis Wesel