Das Bild zeigt das Landgericht in Bonn.

Freispruch im Cold Case um Claudia Otto

Stand: 24.10.2023, 15:01 Uhr

Im Fall der vor 36 Jahren ermordeten Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis hat das Bonner Landgericht den Angeklagten heute freigesprochen.

Aus Mangel an Beweisen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung zuvor auf Freispruch plädiert.

DNA-Gutachten entlastete Angeklagten

Das einzige Beweismittel des Gerichts war eine DNA-Spur, die 1987 mit Klebefolie vom Leichnam der jungen Frau genommen worden war. Ein neues DNA-Gutachten hatte den Angeklagten allerdings entlastet. Die Rechtsmediziner hatten keine DNA-Spuren von ihm an der Leiche finden können.

Ein früheres DNA-Gutachten hatte noch auf einen genetischen Fingerabdruck des Angeklagten hingewiesen. Das Bonner Landgericht beauftragte jedoch eine weitere Analyse, weil die Probe im Labor anscheinend nicht sachgerecht untersucht worden war.

Die damals 23-jährige Claudia Otto war in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar erdrosselt worden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Raubmord aus. Durch neue DNA-Analyseverfahren war Jahrzehnte nach der Tat Bewegung in den Fall gekommen.

Doppelmörder angeklagt

Der 67-jährige Angeklagte hatte seit dem ersten Prozesstag Ende September seine Unschuld vor Gericht beteuert - zum zweiten Mal in diesem Fall. Denn schon vor 36 Jahren hatte er zum erweiterten Kreis der Tatverdächtigen gezählt. Er war zur Tatzeit Stammgast in der Gastwirtschaft gewesen. Zwei Mal hatten Ermittler schon damals Spuren bei ihm gesichert - ohne Ergebnis.

Ins Gefängnis hatte er 1988 trotzdem wegen eines Doppelmordes gemusst. Er hatte 1988 im Sauerland ein Kind und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung umgebracht.