Gedenktafeln an einem Zaun mit Aufschriften wie "Partner, Vater, Onkel oder Freund"

Mit 500 PS gegen Fußgänger - Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung

Stand: 20.03.2024, 16:00 Uhr

Das Kölner Amtsgericht hat einen Mann wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht verurteilt. Er hatte in Köln einen Mann angefahren, tödlich verletzt und war geflüchtet.

Der Angeklagte machte in dem Prozess sofort reinen Tisch. Alle Vorwürfe gegen ihn stimmen, er entschuldigte sich und bereute zu schnell gefahren und später geflüchtet zu sein. Er habe einen Schock bekommen und sei deshalb weitergefahren ohne sich um den verletzten Mann zu kümmern.

Die Richterin bezeichnete das Verhalten nach dem Unfall als "unreif". Sie verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zwei weitere Jahre bekommt der Mann seinen Führerschein nicht zurück und er muss 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Täter stellt sich neun Tage später

Die Kölner Polizei sicherte am Unfallort nach eigenen Angaben "kleinste Kunststoffteile wie auch den ausgebrochenen Mercedes-Stern" - akribische Ermittlungsarbeit nach einem tödlichen Unfall. Der Fahrer stellte sich erst neun Tage nach dem Zusammenstoß bei der Polizei. Den schwer beschädigten Wagen stellten die Beamten damals in einer Garage in Köln-Mülheim sicher.

85 km/h gefahren - 50 km/h erlaubt

Die Siegburger Straße in Deutz mit dem beschriebenen Gleisbett

Tatort: Siegburger Straße in Deutz

Am Abend des 7. Januar 2023, kurz vor Mitternacht, wollte ein 62 Jahre alter Mann eine Straße in Köln-Deutz überqueren. Er hatte laut Rechtsmedizin viel Alkohol im Blut und war offenbar ohne zu schauen über die Straße gegangen. In diesem Moment näherte sich laut Gutachten der Mercedes mit etwa 85 km/h. Im letzten Moment soll der Fahrer den Fußgänger gesehen haben.

Ein Ausweichmanöver nach links habe nichts gebracht, weil der Wagen einfach zu schnell gewesen sei, sagt der Sachverständige. Der 62 Jahre alte Mann wurde erfasst und in ein Gleisbett der Straßenbahn geschleudert.

Der Unfall sei vermeidbar gewesen, wenn der Mann langsamer gefahren wäre.

Verblichene Gedenktafeln

Der Angeklagte und sein Anwalt im Gerichtssaal.

Der Fall wird heute vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt

Zeitsprung zum März 2024: In der Nähe der Unfallstelle hängen noch heute verblichene Gedenktafeln an einem Zaun. Darauf sind Worte zu lesen wie: "Partner, Vater, Onkel oder Freund." Der Unfallfahrer war der Polizei bereits zuvor wegen einer, wie die Ermittler schreiben, "Straßenverkehrsgefährdung" bekannt.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Polizei Köln
  • Staatsanwaltschaft Köln

Mit 500 PS gegen Fußgänger – Prozess wegen fahrlässiger Tötung

WDR2 20.03.2024 00:43 Min. Verfügbar bis 20.03.2026