Sieben Männer sollen vor mehr als fünf Jahren alle Fahrspuren der A3 in Richtung Köln mit einem Hochzeitskorso blockiert haben. Heute sollte der Fall vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verhandelt werden. Aber der Prozess musste vertagt werden. Der Grund: Ein Angeklagter sowie zahlreiche Zeugen sind nicht erschienen.
Die Autobahnblockade im März 2019 hatte erst einen Stau, dann einen großen Polizeieinsatz und anschließend Schlagzeilen ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft den 30 bis 41 Jahre alten Männern gemeinschaftliche Nötigung vor, unter ihnen ist auch der 37 Jahre alte damalige Bräutigam.
Die Männer sollen laut Anklage damals als Teil einer Hochzeitsgesellschaft mit mehreren Sportwagen und anderen Autos alle Fahrbahnen der A3 samt Seitenstreifen blockiert und so den nachfolgenden Verkehr ausgebremst haben.
Schüsse und Fahren ohne Führerschein
Ein Wagen soll quer zur Fahrbahn gestellt worden sein. Der Fahrer eines anderen Autos habe die Reifen qualmen lassen. Einer der Angeklagten soll mit einer Waffe in die Luft geschossen haben. Der 37-Jährige ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Ein 30-Jähriger habe ohne Führerschein am Steuer gesessen.
Die A3-Blockade ist der erste registrierte Fall dieser Art und gilt quasi als die Mutter aller eskalierenden Hochzeitskorsos. Danach hielten etliche Fälle unter anderem in Münster, Höxter, Oberhausen oder Aachen die Polizei im Sommer 2019 in Atem.
Hochzeitsgesellschaften blockierten Straßen und Autobahnen, Teilnehmer zündeten Böller, schossen in die Luft oder verursachten Staus, weil sie mitten auf der Straße Fotos machen wollten. Alleine zwischen April und November 2019 zählte die Polizei damals über 400 Einsätze in NRW.
Bräutigam in Düsseldorf vor Gericht
Das Landgericht hatte den Fall an das Amtsgericht verwiesen. Die Anklage stützt sich neben zahlreichen Zeugenaussagen auch auf Fotos und Videos der Autobahn-Blockade, die die Angeklagten am Tattag selbst gemacht haben sollen.
Der Prozess wurde bereits mehrfach verschoben und heute erneut. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte erstmal nur einen Verhandlungstermin angesetzt und gehofft, schon heute ein Urteil gegen die Männer sprechen zu können. Möglich sind Geld- oder Haftstrafen. Wann der Prozess nachgeholt werden soll, ist noch unklar.
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Unsere Quellen:
- Amtsgericht Düsseldorf