Raser vor Gericht

00:24 Min. Verfügbar bis 26.06.2026

Bewährungsstrafe für tödliche Raserfahrt

Stand: 26.06.2024, 18:02 Uhr

Bewährungsstrafe für eine tödliche Raserfahrt auf der Autobahn A 44. Ein BMW-Fahrer hatte im März 2023 angetrunken und ohne Führerschein einen Kleinwagen mit Tempo 240 gerammt.

Von Martin Höke

Am späten Abend des 21. März vergangenen Jahres starb ein 33 Jahre alter Düsseldorfer in den Trümmern seines Autos auf der Autobahn A44 bei Meerbusch. Der Seat des Familienvaters war zuvor von einem 5er-BMW erfasst worden. Dessen Fahrer war angetrunken und ohne Führerschein mit Tempo 240 über die Autobahn gerast.

Fahrlässige Trunkenheit ja- fahrlässige Tötung nein

Am Mittwoch musste sich der 47 Jahre alte Raser aus Krefeld deshalb vor dem Amtsgericht Neuss verantworten. Und er kam glimpflich davon. Der zweifache Vater wurde nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führeschein verurteilt. Der Richter verhängte Bewährungsstrafe von zehn Monaten.

Als Auflage muss der Angeklagte der Witwe des Opfers Wiedergutmachung in Höhe von 5.000 Euro leisten. Außerdem wurde eine Führerscheinsperre von fünf Jahren verhängt. (AZ 5 Ds 39523)

Keine Unfallzeugen

Der zunächst erhobene Vorwurf der fahrlässigen Tötung ließ sich nicht zweifelsfrei beweisen, erklärte der Richter. "Da es keine Augenzeugen des Unfalls gab, musste ich mich bei der Urteilsfindung auf den Sachverständigen stützen."

Nach dessen Gutachten, so der Richter, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der getötete Autofahrer - wie vom Raser behauptet - selbst kurz vor der Kollision aus Autobahn-Ausfahrt heraus noch einmal nach links auf die rechte Spur gezogen war als der BMW heranraste. Laut Gutachter war der Unfall dann nahezu unvermeidbar.

Angeklagter: "Es tut mir unendlich leid"

Der Angeklagte hatte sich zu Beginn der Verhandlung direkt an die Witwe des Opfers gewendet und zugegeben, an dem Abend angetrunken und ohne Führerschein gefahren zu sein. "Es tut mir unendlich leid, ich habe das nicht gewollt" und "ich habe den nicht gesehen", betonte der 47-Jährige. Es sei damals der Todestag seiner Mutter gewesen, und er sei auf dem Weg zu ihrem Grab gewesen. "Ich hatte damals private Probleme, die Trennung von meiner Frau und Schulden, da hab ich mehr getrunken."

"Mein Mann wollte von Krefeld aus nach Hause – vom Fußballtraining", sagte die 35-jährige Witwe. Sie ist jetzt allein mit ihrem inzwischen vierjährigen Sohn. Ihr Mann hatte damals nach dem Aufprall die Kontrolle über das Auto verloren. Der Seat knallte in die Leitplanke und kam erst 200 Meter weiter zum Stehen. Der 33-jährige Düsseldorfer starb noch am Unfallort.

Führerschein schon vor Jahren wegen Trunkenheitsfahrt verloren.

Der angeklagte Raser hatte seinen Führerschein bereits drei Jahre zuvor wegen "Trunkenheit im Verkehr" verloren. Er wurde bereits zwei Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt.

Am Ende der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte erneut unter Tränen bei der Witwe. Diese wies das zurück. "Ich glaube Ihnen kein Wort". Und zum Richter sagte sie: "Das wird wieder passieren. Es liegt in ihrer Hand, ob das noch mal passiert."

Der Staatsanwalt hatte auch angesichts der Vorgeschichte des Angeklagten eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, der Verteidiger eine milde Strafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unsere Quellen:

  • Amtsgericht Krefeld
  • Reporter vor Ort

Über dieses Thema berichtet der WDR am 26.06.2024 auch im Fernsehen in der Lokalzeit aus Düsseldorf und im Hörfunk auf WDR 2.