Urteil im Raserprozess: 29-Jähriger bleibt im Gefängnis

00:33 Min. Verfügbar bis 17.05.2024

Raser nach Unfall in Köln zu Haftstrafe verurteilt

Stand: 17.05.2023, 18:49 Uhr

Das Kölner Amtsgericht hat einen Raser zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 29-Jährige hatte in Köln-Lindweiler einen schweren Autounfall verursacht.

Von Markus Schmitz

"Sie müssen deutlich zu spüren bekommen, dass so ein Verhalten im Straßenverkehr nicht geht." Das stellte die Richterin am Kölner Amtsgericht am Mittwoch in ihrer Urteilsbegründung klar.

Zwei Jahre und drei Monaten Gefängnis lautete die Entscheidung. Weil der mehrfach vorbestrafte Mann ohnehin schon wegen anderer Delikte in Haft sitzt, bildete das Gericht ein sogenannte Gesamtfreiheitsstrafe.

In Eile wegen Geschäftstermins

Eines der beiden Autowracks nach dem Unfall

Eines der beiden Autowracks nach dem Unfall

Der 29-Jährige hat nie den Führerschein gehabt. Trotzdem war er am Nachmittag des 27. Februar 2021 in Köln-Lindweiler mit einem BMW unterwegs.

Er hatte es sehr eilig, ließ er im Prozess durch seinen Verteidiger mitteilen. Der Grund: Der heute 29-Jährige musste einen Kollegen abholen, um einen Auftrag seines Arbeitgebers, einer Gerüstbaufirma, zu besprechen.

Warum er an dieser Stelle schneller unterwegs war als erlaubt, kann sich der Mann nicht erklären. Er fuhr den Wagen und die Strecke zum ersten Mal.

Angeklagter streitet Rennen ab

Er war überrascht, als sich die Kurve vor ihm "viel enger zeigte, als erwartet." Da hatte es auch schon gekracht. Sein Verhalten an dem Tag sei unsinnig, vermeidbar, falsch gewesen, sagte sein Verteidiger. Den Vorwurf, sich zuvor mit anderen unbekannten Autofahrern ein Rennen geliefert zu haben, bestritt er.

Opfer konnte nach Aufprall nicht atmen

Als erste Zeugen in dem Prozess war das Ehepaar an der Reihe, das in dem Wagen saß, in den der Angeklagte hineinraste. Die jetzt 60 Jahre alte Frau sagte, dass sie nach dem Aufprall zunächst keine Luft bekommen hatte. Ihr Mann musste ihr mit einer Mund zu Mund-Beatmung helfen. Sie habe Angst gehabt, brach sich Rippen und das Brustbein.

Eine Folge des Unfalls war, dass sie Wasser in der Lunge hatte. Sie musste operiert werden - noch heute leide sie psychisch an den Folgen. Ihr 71 Jahre alter Mann erlitt nicht so schwere Verletzungen.

Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht hinter einem Schnellhefter

Der Angeklagte im Gerichtssaal

Er beschrieb, dass sein Auto von der Wucht des Aufpralls eine Böschung herunterrutschte. Nur Bäume hielten das Fahrzeug auf. Im Gegensatz zu seiner Frau ließ er persönliche Worte des Angeklagten an ihn zu. Zuvor sagte er, dass jeder Mensch eine zweite Chance bekommen müsse. Man könne auch Hass haben, das bringe aber nichts.

Verletzter reicht Angeklagtem die Hand

Ein Verhalten, das die Richterin und auch der Staatsanwalt positiv kommentieren. "Sie sind sehr nett", sagte die Richtern, der Staatsanwalt ergriff extra das Wort um dem Zeugen zu sagen, dass er Respekt vor seiner Haltung habe. Zum Schluss der Aussage des Zeugen und der Entschuldigung des Angeklagten reichten sich beide Männer die Hände.

Schon vor dem Prozess hatte der Angeklagte im Zuge eines Täter-Opfer-Ausgleichs 5.000 Euro an die beiden Opfer gezahlt.

Etliche Vorstrafen

Ob der Zeuge auch später im Prozess von einer zweiten Chance gesprochen hätte, bleibt unklar. Die Richterin hatte das Vorstrafenregister des Angeklagten aufgelistet.

Darin finden sich etliche Vergehen: Steuerhinterziehung, Erschleichung von Leistungen, Handel mit Drogen, Diebstahl und Körperverletzungsdelikte. Er war in der Vergangenheit schon mehrmals in Haft und ist es aktuell wieder.

Hinweisschilder ignoriert

Der Vorwurf, ein illegales Rennen, ob alleine oder mit anderen, gefahren zu sein, konnte ihm letztendlich nicht nachgewiesen werden. Fahrlässige Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr aber schon.

"Dass an der Stelle auch Schilder mit Hinweisen spielender Kinder standen, war Ihnen egal", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Laut Gutachten ist der an der Stelle mindestens 85 km/h gefahren - 30 km/h sind erlaubt.

Die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts ist rechtskräftig.