Künstler Löwentraut klagt gegen Plagiator auf Schadenersatz

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Künstler Löwentraut klagt gegen Plagiator auf Schadenersatz

Stand: 17.07.2024, 13:10 Uhr

Der weltbekannte Maler Leon Löwentraut klagt gegen einen Maler, der Werke von ihm abmalt haben soll. Heute ging es vor dem Landgericht Düsseldorf um 26.000 Euro Schadenersatz.

Von Martin Höke

Das Landgericht Düsseldorf hat heute die Klage des inzwischen weltbekannten Mönchengladbacher Malers Leon Löwentraut gegen einen Künstler aus Niedersachsen verhandelt. In der Verhandlung saßen sich nur die Anwälte gegenüber. Das Erscheinen der Künstler hatte das Gericht nicht angeordnet.

Löwentraut fordert vom Kopierer 26.000 Euro Schadenersatz

Der Maler Leon Löwentraut steht 2021 vor einem seiner Kunstwerk.

Löwentraut fordert 26.000 Euro Schadenersatz

Ein Maler-Kollege aus Lüchow soll Löwentraut 26.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er drei Gemälde des 26-jährigen Mönchengladbachers kopiert und diese Plagiate später einem Freund verkauft hatte. Und er wird zahlen müssen. Das hat das Landgericht Düsseldorf heute in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht. Die endgültige Entscheidung soll am 14. August verkündet werden.

Drei Löwentraut-Originale abgekupfert und Kopien verkauft

Dass er die drei Löwentraut-Bilder "Burgundi nights", "Horizon" und "Life below water" abgekupfert hat, hat der Maler aus Lüchow längst zugegeben. Die Kopien seien aber keine Plagiate, hatte er betont. In seiner Klagerwiederung heißt es, er habe die Löwentrauts Werke nur zu Übungszwecken kopiert, um den eigenen Mal-Stil zu verfeinern.

Übungeszweck: Schutzbehauptung

Und der Maler aus Lüchow weiter: die Kopien habe er mit seinem eigenen Namen signiert und später als reine Privatkopien nur einem Bekannten auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin für insgesamt 4.600 Euro verkauft. "Das ist eine reine Schutzbehauptung", meint Christian Robertz, der Anwalt Löwentrauts.

Klare Urheberrechtsverletzung

Das Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf

Am Landgericht Düsseldorf wird die Schadenersatzklage verhandelt

Für die vorsitzende Richterin der 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts besteht kein Zweifel daran, dass die Kopien des Malers aus Niedersachsen "eine Urheberrechtsverletzung darstellen." Die drei Bilder seien Vervielfältigungen des Originals, in die "nicht Eigenes schöpferisch eingeflossen ist." Angesichts der Preise für die Orignale sei auch die von Leon Löwentraut geltend gemachte Schadenersatzforderung "von je 10.000 Euro pro Bild angemessen", sagte die Richterin.

Schadenersatz zu hoch, meint Plagiator

Im Vorfeld des Prozesses hatte der verklagte Plagiator bereits 4.000 Euro gezahlt. Seine Anwältin sagte heute, der Schadenersatz sollte sich an den Preisen für die Kopien der Kunstwerke orientieren, die Löwentraut selbst in limiterten Editionen über Kunst-Galerien vermarktet. Das Bewertungsrecht dafür liege allein beim Künstler, also beim Urheber, machte das Gericht heute klar.

Die Preise zum Vergleich

Für das Löwentraut Original "Burgundi nights" müssen Interessierte knapp 40.000 und für das Werk "Horizon" laut Liste knapp 44.000 Euro hinblättern. Nur das Werk "Life below water" sei unverkäuflich, betont Anwalt Robertz. Plagiats-Vorwürfe kennt auch der heute 26-jährige Leon Löwentraut. Vor neun Jahren hatte ein älterer Maler-Kollege dem damals aufstrebenden Jungstar der Szene vorgeworfen, der 17-Jährige würde seine neoexpressiven Bilder kopieren.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort