Im Fall des terrorverdächtigen Tunesiers aus Köln-Chorweiler sind weitere Details bekannt geworden. Der Mann soll vorsätzlich biologische Waffen hergestellt haben. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag (14.06.2018) mit. Bei einem Internet-Versandhändler bestellte er sich neben 1.000 Rizinus-Samen eine elektrische Kaffeemühle, um das Biogift Rizin herzustellen.
Rizin stammt aus den Samen des so genannten Wunderbaums und zählt zu den giftigsten Substanzen in der Natur.
Verdacht auf "schwere Gewalttat"
Wegen dieser Internetbestellungen waren die Behörden auf den Mann aufmerksam geworden. Das Rizin konnte am Dienstag in der Wohnung des Tunesiers sichergestellt werden.
Möglicherweise plante er einen Anschlag. Das Material zur Herstellung des hochgiftigen Rizin hatte der Tunesier nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft seit Anfang Juni zusammen gemischt.
Haftbefehl erlassen
Gegen den 29-jährigen Wohnungsinhaber erließ der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl. Es bestehe der dringende Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Laut Bundesanwaltschaft sei aber nicht abschließend geklärt, ob der Tunesier einen islamistisch motivierten Anschlag begehen wollte. Auch Hinweise, wann und wo der Mann sein Bio-Gift eventuell hätte einsetzen können, gebe es nicht.
Kein Hinweis auf Mittäter
"Das Gefahrenpotenzial, was von ihm ausging, war schon relativ hoch", sagte der NRW- Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag (14.06.2018). Die Kölner Polizei habe von Bundesbehörden den Hinweis bekommen und sich dann "sehr professionell" gekümmert, so Reul. "Ich bin froh, dass sie so gehandelt haben."
Mittäter soll der Mann nach bisherigen Erkenntnissen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums nicht gehabt haben.
Chemikalien müssen gemeldet werden
Auf die Spur gekommen sind die Sicherheitsbehörden dem Mann, weil er bestimmte Chemikalien im Internet bestellt hatte, die der sogenannten Grundstoffüberwachung unterliegen. Wer sie bestellt und dafür keinen vernünftigen Grund hat, muss von den Verkäufern routinemäßig Sicherheitsbehörden gemeldet werden.
Das Robert-Koch-Institut stuft das leicht erhältliche Mittel aus dem Samen des Wunderbaums als "potenziellen biologischen Kampfstoff" ein. Handel und Umgang mit der Reinsubstanz seien nach dem Chemiewaffen-Übereinkommen von 1997 beschränkt.